Orthopädische Schuhe für Personen mit Diabetes (Mo. 21.4036)

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Eine sehr spezifische Verordnungsänderung verlangte Baptiste Hurni (sp, NE) im September 2021; er wollte nämlich einen jährlichen Anspruch auf mindestens ein Paar orthopädische Schuhe in der HVA schaffen. Ein solcher bestehe aktuell bei der IV (konkret in der HVI), von der aktuellen Regelung einer zweijährigen Übernahme der Kosten in der AHV könne jedoch nur aus medizinischen Gründen abgewichen werden, nicht aber, wenn die entsprechenden Schuhe abgenützt oder nicht für die jeweilige Jahreszeit geeignet sind. Entsprechend solle diese Verschlechterung, welche die Betroffenen nach ihrer Pensionierung und nach ihrem Wechsel von der IV zur AHV erfahren, korrigiert werden. Stillschweigend nahm der Nationalrat die Motion in der Wintersession 2021 an.

In der Herbstsession 2022 nahm auch der Ständerat die völlig unbestrittene Motion Hurni (sp, NE) für einen jährlichen Anspruch auf mindestens ein Paar orthopädische Schuhe in der HVA an. Sowohl die SGK-SR als auch der Bundesrat hatten die Motion zuvor zur Annahme empfohlen.

In der Sommersession 2024 folgten die beiden Kammern dem Antrag des Bundesrats und beschlossen, die Motion von Baptiste Hurni (sp, NE), die einen jährlichen Anspruch auf mindestens ein Paar orthopädische Schuhe für Diabetikerinnen und Diabetiker forderte, abzuschreiben. Der Bundesrat erläuterte in seinem Bericht über die Motionen und Postulate 2023, dass man den Anhang der HVA entsprechend angepasst habe, womit er das Anliegen der Motion als erfüllt erachte.