Bericht zu E-Collecting (Po. 21.3607)

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Die SPK-NR wollte den Bundesrat mittels eines Postulats dazu auffordern, einen Bericht zu E-Collecting zu verfassen. Es solle dabei weniger um technische Aspekte, als vielmehr um die «staatspolitischen Auswirkungen» gehen. Der Bericht solle die Folgen von E-Collecting auf das politische System z.B. hinsichtlich Fristen oder Unterschriftenhürden analysieren und auch eine öffentliche Diskussion anstossen. Die Idee für diesen Auftrag erwuchs der Kommission im Rahmen einer Anhörung zum Thema «elektronisches Sammeln von Unterschriften».
Der Bundesrat beantragte Annahme des Postulats. Dass es trotzdem zu einer Debatte im Nationalrat kam, war der Opposition einer Kommissionsminderheit aus SVP-Fraktionsmitgliedern geschuldet. Die SVP habe Erfahrung mit dem Sammeln von Unterschriften und sie brauche keinen Bericht, um zu wissen, dass dies nicht auf elektronischem Weg geschehen dürfe – argumentierte Jean-Luc Addor (svp, VS) als Sprecher dieser Minderheit. E-Collecting beraube die direkte Demokratie ihrem Charakter. Es sei nötig, mit den Bürgerinnen und Bürgern auf der Strasse in Kontakt zu treten. Freilich sei es für ressourcenschwache Gruppierungen einfacher, auf elektronischem Weg Unterstützung zu sammeln, aber das gelte auch für ressourcenstarke Gruppierungen, die damit die Bevölkerung massiv beeinflussen könnten. Die Mehrheit der grossen Kammer wünschte sich allerdings einen Bericht. Mit 124 zu 50 Stimmen (1 Enthaltung) erteilte sie dem Bundesrat den entsprechenden Auftrag. Die Gegenstimmern stammten praktisch ausschliesslich aus der SVP-Fraktion.

Dossier: Vote électronique

Ende November 2024 legte der Bundesrat seinen Bericht zur Elektronischen Unterschriftensammlung (E-Collecting) als Antwort auf das entsprechende Postulat der SPK-NR vor. Der Bericht umfasste Diskussionen zu möglichen technischen Ausgestaltungen, zu möglichen staatspolitischen Auswirkungen von E-Collecting und zu entsprechenden verfassungsrechtlichen Fragen. Die Regierung hob sowohl Chancen als auch Herausforderungen bei einer allfälligen Einführung der elektronischen Unterschriftensammlung hervor. Diese könne für Komitees, Bescheinigungsstellen und die Bundeskanzlei zwar kostensenkend wirken, ob, für wen und in welchem Umfang dies der Fall sein werde, müsse aber «zum jetzigen Zeitpunkt offenbleiben». E-Collecting könne zwar missbräuchlichen Unterschriften zuvorkommen, berge aber neue Risiken, weshalb auf die technische Umsetzung geachtet werden müsse – als «security by design» wurde dies im Bericht bezeichnet. Offen sei zudem, ob ein elektronischer Identitätsnachweis (E-ID) genüge, ob auch eine digitale Signatur Anwendung finden müsse und ob eine staatliche Stelle eine entsprechende Plattform anbieten müsse. Die möglichen staatspolitischen Folgen wurden als «vielfältig und kaum quantifizierbar» bezeichnet. Zwar wurde im Bericht die Erwartung geäussert, dass ressourcenschwache Akteure leicht bevorteilt würden und aufgrund geringerer Kosten eher Volksinitiativen lancieren würden und dass die direktdemokratisch indizierte Themenvielfalt dadurch etwas breiter werden könnte, dass aufgrund von Unterschriftensammlungen auf digitaler Grundlage aber eher nicht mit einem starken Anstieg der Zahl von Volksbegehren zu rechnen sei. Weil sich die staatspolitischen Auswirkungen einer Einführung der digitalen Unterschriftensammlung insgesamt eher nicht abschätzen liessen, müsse auch unklar bleiben, ob dafür eine Verfassungsänderung nötig wäre.
Um all den Unwägbarkeiten und der technischen Komplexität zu begegnen und das «Modernisierungspotential» von E-Collecting auszutesten, empfahl der Bundesrat im Bericht ein schrittweises Vorgehen. In einem Vorprojekt, das auch die Anliegen der kürzlich eingereichten Motionen zur Einführung von E-Collecting berücksichtigt, und das Kantone, Gemeinden und Akteure aus Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft einbinden soll, sollen praktische Versuche ausgearbeitet werden.

Dossier: Vote électronique