Massnahmen gegen Hass oder Gewalt verherrlichende Reden bei NGO, die von der Schweiz unterstützt werden (Mo. 20.4559)

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Der Bundesrat soll klar festlegen, nach welchen Kriterien NGOs im In- und Ausland von der Schweiz finanziert werden, und diesbezüglich wirksame Kontrollvorschriften erlassen, so die Forderung einer Motion Matter (glp, GE). Ziel des Motionärs war es, dass NGOs, die sich an Hassreden und insbesondere an Gewaltaufrufen gegen andere Glaubensrichtungen beteiligen, nicht länger Schweizer Unterstützungsbeiträge erhalten. Er verlangte zudem ausdrücklich, dass die geforderten Rechtsgrundlagen auch eine Bestimmung zum Antisemitismus enthalten, die sich auf die Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) stützt. In der Begründung des Vorstosses führte er an, dass «gewisse von der Schweiz unterstützte NGOs in Verbindung mit der Volksfront zur Befreiung Palästinas» stünden, die auf der EU-Liste der an Terrorhandlungen beteiligten Vereinigungen und Körperschaften figuriere und deren Tätigkeiten unter der Definition der IHRA als antisemitisch eingestuft würden. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da er die bestehenden Regelungen für die Kooperation mit NGOs als ausreichend ansah. Er verwies in seiner Stellungnahme insbesondere auf den Bericht über die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen in Partnerländern der internationalen Zusammenarbeit, den er Anfang 2020 in Erfüllung einer Motion Imark (svp, SO; Mo. 16.3289) sowie eines Postulats Bigler (fdp, ZH; Po. 18.3820) veröffentlicht hatte. Mit der Frage der Verwendung der Antisemitismus-Definition der IHRA beschäftige er sich ausserdem im Zuge der Beantwortung eines Postulats Rechsteiner (sp, SG; Po. 19.3942). «Il faut faire plus, faire mieux», appellierte der Motionär in der Frühjahrssession 2022 an das Nationalratsplenum und erreichte damit eine knappe Mehrheit: Die Volkskammer nahm die Motion mit 92 zu 84 Stimmen bei 9 Enthaltungen an.

Dossier: ONGs et conflit israélo-palestinien

Nachdem die Motion Matter (glp, GE) im Nationalrat noch eine knappe Mehrheit erreicht hatte, wurde sie vom Ständerat im September 2022 stillschweigend abgelehnt. Ziele der Motion waren die Streichung von Schweizer Unterstützungsbeiträgen an NGOs, die sich an Hassreden und insbesondere an Gewaltaufrufen gegen andere Glaubensrichtungen beteiligen, sowie die Aufnahme einer Bestimmung zum Antisemitismus in den entsprechenden Rechtsgrundlagen, die sich auf die Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) stützt. Die verantwortliche APK-SR empfahl die Motion ohne Gegenstimme zur Ablehnung. Einerseits verwies Kommissionssprecher Caroni (fdp, AR) – wie bereits der Bundesrat in seiner Stellungnahme – auf den 2020 veröffentlichten Bericht über die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen in Partnerländern der internationalen Zusammenarbeit, welcher bereits genügend klare Kriterien für die Geldvergabe beinhalte, und andererseits auf den Bericht zum Postulat Rechsteiner (sp, SG), in welchem der Bundesrat die Übernahme einer «einzelnen, international unverbindliche(n) Definition» in die Schweizer Rechtsordnung ablehnte. Die Kommission schliesse sich dem an und sehe darum keinen weiteren Handlungsbedarf. Somit ist das Geschäft erledigt.

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