CO2-Reduktion durch biogene und erneuerbare synthetische Treibstoffe (Pa. Iv. 22.402)

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Die UREK-NR lancierte im Januar 2022 eine parlamentarische Initiative, um die CO2-Emissionen durch die Förderung von biogenen und erneuerbaren synthetischen Treibstoffen zu senken. Im Detail forderte die Kommission eine Beimischpflicht nachhaltiger biogener und erneuerbarer synthetischer Treibstoffe in die herkömmlichen Treibstoffe. Zudem sollen Erstere weiterhin von Steuererleichterungen profitieren und ihre Verwendung an die CO2-Flottenemissionsregelung angerechnet werden können – dazu sollte der entsprechende Artikel des abgelehnten CO2-Gesetzes wieder aufgenommen werden. Dies bedeutet, dass die Importeure und Hersteller von Fahrzeugen zukünftig die CO2-Verminderung, die sie durch die Verwendung von biogenen und erneuerbaren synthetischen Treibstoffen erreichen, bei der Kalkulation der CO-Emissionen ihrer Neuwagenflotte mit einrechnen dürfen. Die UREK-SR stimmte der Initiative im März 2022 einstimmig zu.

Die UREK-NR sprach sich im Februar 2024 dafür aus, ihre eigene parlamentarische Initiative «CO2-Reduktion durch biogene und erneuerbare synthetische Treibstoffe» abzuschreiben, der Entscheid fiel mit 10 zu 10 Stimmen bei Stichentscheid des Präsidenten jedoch äusserst knapp aus. Die Mehrheit der Kommission vertrat die Ansicht, dass die Thematik bereits eingehend in der laufenden Revision des CO2-Gesetzes behandelt werde; die Minderheit wollte mit dem Entscheid über die Abschreibung warten, bis ebendieses CO2-Gesetz unter Dach und Fach ist.
Der Nationalrat folgte nach dem Abschluss der Beratungen über das revidierte CO2-Gesetz in der Frühjahressession 2024 seiner Kommission und schrieb die Initiative stillschweigend ab.