In der Sommersession 2022 berichteten Laurent Wehrli (fdp, VD) und Manuela Weichelt (al, ZG) im Nationalrat für die GPK über den Geschäftsbericht 2021 des Bundesgerichts. Wie praktisch immer in den letzten Jahren standen dabei die Fallzahlen im Fokus. Im Berichtjahr erledigten die eidgenössischen Gerichte total 7'509 Fälle (2020: 7'866). Weil freilich 7'881 neue Fälle an die Gerichte herangetragen wurden (2020: 8'027) war der Pendenzenberg auch 2021 weiter angestiegen. Das Bundesgericht beantrage als Massnahme die Aufstockung der 38 vollamtlichen Stellen am Bundesgericht auf 40, berichtete Laurent Wehrli. Er informierte zudem, dass die von der GPK empfohlenen Massnahmen am Bundesstrafgericht langsam Früchte tragen würden und sich die Arbeitssituation verbessert habe. Manuela Weichelt erklärte die im Vergleich zum Vorjahr geringere Zahl an bearbeiteten Fällen mit den Absenzen einiger Gerichtspersonen aufgrund gesundheitlicher Probleme sowie einer grossen Zahl neu angestellter Personen. Die «kritische Situation» am Bundesgericht hinsichtlich Arbeitsbelastung lasse sich damit aber nur teilweise erklären. Die Kommissionssprecherin brachte zudem den Punkt der «gesetzlich sehr rudimentär» geregelten Aufsichtsaufgabe des Bundesgerichtes in die Diskussion ein. Auch Bundesgerichtspräsidentin Martha Niquille griff in ihrer Wortmeldung dieses Element auf. Die verschiedenen Berichte, die das Bundesgericht als Aufsichtsgremium zu verfassen habe, verursachten «eine rechte Belastung». Man habe mit der GPK auch darüber diskutiert, ob es bessere Aufsichts-Instrumente geben müsste. Die Meinung innerhalb des Richterinnen- und Richtergremiums dazu sei gespalten. Auf die Frage von Pirmin Schwander (svp, SZ), ob die Bundesgerichtspräsidentin einverstanden wäre, wenn das Parlament die Aufsicht neu regeln würde, um das Bundesgericht von «dieser Last» zu befreien, antwortete Martha Niquille, man sei eigentlich schon der Meinung, dass es trotz Belastung besser sei, wenn ein Gericht ein anderes kontrolliere, weil ein besseres funktionales Verständnis bestehe.
Im Ständerat, der gleichentags ebenfalls vom Bericht Kenntnis nahm, berichtete Hans Stöckli (sp, BE) für die GPK. Der Kommissionssprecher äusserte unter anderem seine Zufriedenheit darüber, dass das Bundesgericht in Anbetracht des wachsenden Pendenzenberges die nebenamtlichen Richterinnen und Richter mit mehr Kompetenzen und entsprechend mit mehr Arbeit versehen habe. Dies zeige, dass das Gericht alles Mögliche mache und man deswegen den Antrag auf eine Aufstockung der Anzahl vollamtlicher Richterinnen und Richter mittragen müsse. Die Bundesgerichtspräsidentin Martha Niquille äusserte sich auch in der kleinen Kammer und nahm den Ball bezüglich nebenamtlichen Gerichtspersonen auf. Die Mehrbelastung sei nur möglich gewesen, weil ein paar neue nebenamtliche Richterinnen und Richter sehr motiviert gewesen seien. Aufgrund ihres beruflichen Engagements neben dem Richteramt sei dies aber keine dauerhafte Lösung für den Abbau der Pendenzen und man sei froh, dass die Kommissionen für Rechtsfragen den Antrag auf Aufstockung der vollzeitlichen Stellen positiv gegenüberständen.