Entschuldung der Invalidenversicherung. Rückzahlung des Darlehens an die AHV (Mo. 22.4256)

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Im Oktober 2022 verlangte die SGK-SR vom Bundesrat, die Schuld der IV bei der AHV durch den Bund tilgen oder übernehmen zu lassen. Der Bund sei für die Finanzierung der IV-Schuld, die seit dem Ende der Zusatzfinanzierung CHF 10.5 Mrd. betrage, zuständig, begründete die Kommission ihre Forderung. Der Bundesrat beantragte die Motion zur Annahme und stellte eine Gesamtsicht der Rahmenbedingungen von AHV, IV und Bund in Aussicht. Stillschweigend nahm der Ständerat die Motion in der Wintersession 2022 an.

Nach dem Ständerat nahm in der Sondersession 2023 auch der Nationalrat stillschweigend die Motion der SGK-SR für eine Entschuldung der IV an, wie die SGK-NR zuvor einstimmig empfohlen hatte. Der Bundesrat muss somit einen Entwurf ausarbeiten, mit dem der Bund die Schuld der IV bei der AHV entweder tilgen oder übernehmen wird.