In der Sondersession 2023 zog Baptiste Hurni (sp, NE) ein Postulat zurück, mit dem er vom Bundesrat einen Bericht über die Herausforderungen beim Urheberrechtsgesetzes gefordert hatte. Darin sollte unter anderem aufgezeigt werden, wie der Zugang zu zeitgenössischen Werken erleichtert werden könnte. Für Hurni stellte sich dabei die Frage, ob es nicht einfacher sei, wenn Urheberrechte nur noch für lebende Urheberinnen und Urheber gelten würden. Der Bundesrat hatte die Ablehnung des Postulates beantragt.