Im Mai 2023 beschloss der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG). Dank der Vorlage soll das Schweizer Recht im Sinne des Landverkehrsabkommens (Teil Bilaterale I) in Einklang mit dem EU-Recht gebracht werden, welches das EU-Parlament 2020 mit dem sogenannten «Mobilitätspaket I» (Regelungen für den Zugang zum Beruf und Sozialvorschriften) beschlossen hatte. Für die Übernahme gewisser Normen aus dem Mobilitätspaket I sah der Bundesrat dabei drei unterschiedlichen Vorlagen vor. Mit den Anpassungen wollte er – in Anlehnung an die EU –, im internationalen Transportwesen von Gütern auf der Strasse den fairen Wettbewerb zwischen den verschiedenen Unternehmen sicherstellen:
Erstens sollte dazu neu bereits für Lieferwagen mit einem Gesamtgewicht ab 2.5 Tonnen eine Lizenzpflicht (beschränkter Zugang zum Beruf) eingeführt werden. Bisher hatte diese Vorschrift erst für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht ab 3.5 Tonnen gegolten. Fahrzeuge mit geringerem Gesamtgewicht unterlagen bisher nicht der Chauffeurverordnung, waren nicht vom Nacht- und Sonntagsfahrverbot betroffen, brauchten keine spezielle Zulassungspflicht und mussten keine LSVA entrichten. Die Anpassung sollte nun sicherstellen, dass für Transportunternehmen mit Lieferwagen und für solche mit grösseren LKWs im grenzüberschreitenden Verkehr die gleichen Bedingungen gelten und die Unternehmen gewisse Standards einhalten. Ausgenommen von dieser Bestimmung sollten nicht gewerbsmässige Transporte von Material und Werkzeugen von Handwerksfirmen bleiben.
Zweitens sollten Briefkastenfirmen im Transportwesen unterbunden werden, welche auf eine Umgehung des Kabotageverbots oder tiefere soziale Leistungen für ihr Fahrpersonal zielen. Dazu sollten die Vorschriften zur Niederlassung des Strassentransportunternehmens in einer separaten Verordnungsanpassung präzisiert und die Verwaltungszusammenarbeit sowie die Amtshilfe mit Behörden in der EU verstärkt werden (IMI-Modul).
Drittens sollten gleichzeitig mit der Umsetzung der Motion 21.4580 Voraussetzungen für die Vernetzung von Registern im Strassenbereich geschaffen werden. Die EU hatte 2016 und 2017 entsprechende «Durchführungsverordnungen» zur Vernetzung einzelstaatlicher Register zu Kraftverkehrsunternehmen verabschiedet (ERRU-Modul).
Viertens enthielt der Entwurf die Übernahme einer EU-Verbotsnorm, wonach marktbeherrschende Unternehmen den Strassentransportunternehmen keine Aufträge erteilen dürfen, welche gegen Zulassungsbestimmungen oder Kabotagevorschriften verstossen. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstösse sollten mit einer Busse bestraft werden können.
In der Vernehmlassung, welche von Februar bis Mai 2022 stattgefunden hatte, hatten alle 23 Stellungnehmenden die Ziele der Vorlage unterstützt. Kritisiert worden war hingegen von der Hälfte der Teilnehmenden, dass die Lizenzpflicht für Lieferwagen ab 2.5 Tonnen nur für den grenzüberschreitenden Verkehr gelten solle. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse aus der Vorlage entfernt hatte der Bundesrat eine Bestimmung zur Revision des Entsenderechts und der Amtshilfe: Sämtliche Vernehmlassungsteilnehmende hatten eine vollständige Übernahme der entsprechenden EU-Richtlinie abgelehnt und nur wenige wollten die Vorschriften teilweise übernehmen. Ein stärkerer Informationsaustausch mit EU-Behörden betreffend Kontrollen von Lohn- und Arbeitsbedingungen des Fahrpersonals von Schweizer Transportunternehmen im EU-Raum war damit verworfen worden.