Combler une lacune dans la LAVI. Soutenir les victimes d'infractions à l'étranger (Pa.Iv. 22.456)

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Im August 2022 reichte die RK-NR eine parlamentarische Initiative ein, mit der sie das Opferhilfegesetz (OHG) dahingehend anpassen wollte, dass Personen mit Schweizer Wohnsitz, die im Ausland Opfer von Gewalttaten werden, durch Leistungen der Opferhilfe unterstützt werden. Dies allerdings nur, falls von dem Staat, in dem die Straftat geschehen ist, keine oder nicht ausreichende Leistungen ausgehen. Zu Opferhilfeleistungen in diesen Fällen zählen gemäss eingereichter Begründung der Kommission unter anderem medizinische Unterstützung, aber auch Unterstützungsangebote, um traumatisierende Erlebnisse zu bewältigen. Nach wie vor nicht beinhalten sollen sie Genugtuungs- und Entschädigungszahlungen. Die RK-SR lehnte die Initiative anlässlich ihrer Sitzung Mitte August 2023 mit 7 zu 4 Stimmen (bei 1 Enthaltung) hingegen ab. Davon liess sich RK-NR nicht beirren. Im Februar 2024 beschloss sie mit 14 zu 7 Stimmen, an ihrem Geschäft festzuhalten.

Ende Mai 2024 befasste sich der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative seiner RK für einen Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen für in der Schweiz wohnhafte Opfer von Gewalttaten im Ausland. Kommissionssprecher Philippe Bregy (mitte, VS) präsentierte das Anliegen und erklärte im Namen der Mehrheit der RK-NR, dass Personen, die beispielsweise häusliche Gewalt, Genitalverstümmelungen, sexuelle Gewalt oder eine Zwangsheirat erlebten, nicht sich selber überlassen werden sollten. Um Traumatisierung zu bewältigen, sei eine frühzeitige Beratung zentral. Zudem könnten dadurch auch langfristige Folgekosten vermieden werden. Die Kommissionsminderheit Steinemann (svp, ZH) beantragte, der Initiative keine Folge zu geben, verzichtete allerdings auf ein Votum. Mit 127 zu 65 Stimmen (bei 1 Enthaltung) folgte die grosse Kammer der Kommissionsmehrheit. Abgesehen von einem Mitglied der FDP.Liberalen stammten sämtliche Stimmen gegen Folgegeben aus den Reihen der SVP-Fraktion.