Im August 2022 reichte die RK-NR eine parlamentarische Initiative ein, mit der sie das Opferhilfegesetz (OHG) dahingehend anpassen wollte, dass Personen mit Schweizer Wohnsitz, die im Ausland Opfer von Gewalttaten werden, durch Leistungen der Opferhilfe unterstützt werden. Dies allerdings nur, falls von dem Staat, in dem die Straftat geschehen ist, keine oder nicht ausreichende Leistungen ausgehen. Zu Opferhilfeleistungen in diesen Fällen zählen gemäss eingereichter Begründung der Kommission unter anderem medizinische Unterstützung, aber auch Unterstützungsangebote, um traumatisierende Erlebnisse zu bewältigen. Nach wie vor nicht beinhalten sollen sie Genugtuungs- und Entschädigungszahlungen. Die RK-SR lehnte die Initiative anlässlich ihrer Sitzung Mitte August 2023 mit 7 zu 4 Stimmen (bei 1 Enthaltung) hingegen ab. Davon liess sich RK-NR nicht beirren. Im Februar 2024 beschloss sie mit 14 zu 7 Stimmen, an ihrem Geschäft festzuhalten.
- Schlagworte
- Datum
- 19. August 2022
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 22.456
- Quellen
- anzeigen
von Joëlle Schneuwly
Aktualisiert am 30.04.2024
Aktualisiert am 30.04.2024