Umsetzung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» (BRG 23.049)

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Um die im Februar 2022 angenommene Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» umzusetzen, beabsichtigte der Bundesrat, entsprechende gesetzliche Bestimmungen in das Tabakproduktegesetz aufzunehmen. Ende Mai 2023 veröffentlichte er seine Botschaft. Werbung für Tabakprodukte sollte künftig nicht nur untersagt sein, falls damit Minderjährige erreicht würden, sondern es sollte auch ein Werbeverbot und ein Verbot für mobiles Verkaufspersonal an Orten gelten, die von dieser Bevölkerungsgruppe aufgesucht werden. Dazu zählte die Regierung etwa Verkaufsstellen wie Kiosks und Festivals. In den Zeitungen ist überdies ein komplettes Werbeverbot vorgesehen, während es im Internet künftig beim Besuch einer Website einer Alterskontrolle bedarf, damit auf dieser entsprechende Werbung aufgeschaltet werden darf. In Zukunft ebenfalls nicht mehr erlaubt sein soll das von der Tabak- und E-Zigarettenindustrie betriebene Sponsoring von Veranstaltungen, die von Minderjährigen besucht werden können. Wie bei der Werbung im Internet soll neu auch für den Verkauf von Tabakprodukten und E-Zigaretten über das World Wide Web und an Automaten ein Alterskontrollsystem installiert werden. Der Bundesrat sah vor, dem BAG die Kompetenzen zur Einhaltungskontrolle dieser Punkte zu übertragen. Zudem soll eine Meldepflicht über die von der Tabak- und E-Zigarettenindustrie getätigten Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring geschaffen werden, wobei es für die Unternehmen auch möglich sein soll, die Daten dem BAG aggregiert zu liefern. Dabei handle es sich um ein zentrales Element, wenn man das Rahmenabkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs ratifizieren wolle.

Im Vorfeld der Publikation der Botschaft hatte der Bundesrat die Revision des Tabakproduktegesetzes in die Vernehmlassung gegeben, bei der insgesamt 369 Stellungnahmen eingegangen waren. Während sich unter anderem die SP, die Grünen, die EVP, die GDK, 22 Kantone und verschiedene Gesundheitsorganisationen für den Entwurf oder sogar für noch strengere Massnahmen ausgesprochen hatten, zählten die SVP, der Kanton Neuenburg, die Tabak- und E-Zigarettenindustrie sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft zu den Kritikerinnen und Kritiker des Vernehmlassungsentwurfs. Mit Vorbehalten ihre Unterstützung ausgesprochen hatten hingegen die beiden Parteien FDP und Mitte sowie der Kanton Waadt und einzelne Wirtschaftsvertreterinnen und -vertreter.

Dossier: Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» und deren Umsetzung

In der Herbstsession 2023 setzte sich der Ständerat als Erstrat mit dem bundesrätlichen Entwurf zur Umsetzung der Tabakwerbeverbotsinitiative in Form einer Teilrevision des Tabakproduktegesetzes auseinander. Während Eintreten auf das Geschäft unbestritten war, fielen die Wortmeldungen bezüglich Umsetzung des Volksbegehrens doch sehr unterschiedlich aus. Gemäss dem Sprecher der SGK-SR, Damian Müller (fdp, LU), reichten die Anträge der Landesregierung über die Forderungen der Initiative hinaus. Esther Friedli (svp, SG) verlangte, dass «bei allen Abstimmungen die gleichen Massstäbe» angewandt werden sollten und verwies dabei auf die Zuwanderungsinitiative, die nicht gemäss Wortlaut des Verfassungsartikels umgesetzt worden sei. Hans Stöckli (sp, BE) vom Initiativkomitee und Pirmin Bischof (mitte, SO) wiederum setzten sich für ein striktes Verbot ein.
In der Detailberatung gab zuerst das vom Bundesrat angedachte komplette Tabakwerbeverbot in Presseerzeugnissen – unabhängig von der Leserschaft – zu reden. Einer Minderheit Bischof, welche diesen Punkt unterstützte, gelang es, sich mit 22 zu 17 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) gegen die Kommissionsmehrheit durchzusetzen. Diese wollte Werbung erlauben, sofern «das Presseerzeugnis mehrheitlich über Abonnemente an Erwachsene verkauft» werde.
Betreffend das Verkaufsverbot durch mobiles Verkaufspersonal an öffentlich zugänglichen und von Jugendlichen frequentierten Orten war es hingegen eine Kommissionsmehrheit, die eine im Vergleich zur Exekutive restriktivere Regelung forderte. Konkret beabsichtigte sie, es auch dem Verkaufspersonal wie etwa Kioskbetreibenden zu untersagen, bei erwachsenen Kunden Verkaufsförderung durchzuführen. Damit vermochte sie mit 18 zu 22 Stimmen jedoch nicht, eine Minderheit Hegglin (mitte, ZG) zu überstimmen, welcher die bundesrätliche Variante zu diesem Punkt streichen und entsprechend gar keine Regelung will.
Eine Abschwächung des Entwurfs der Landesregierung erfolgte zudem bezüglich Verkaufsförderung von Zigarren und Zigarillos bei Degustationen und Kundenpromotionen. Während die Exekutive vorsah, eine solche Verkaufsförderung nur bei Anlässen zu gestatten, die nicht von Minderjährigen besucht werden können, beantragte eine Kommissionsmehrheit, dies weiterhin zu erlauben, da diese Produkte bei Minderjährigen kaum Beliebtheit geniessen dürften. Hans Stöckli argumentierte vergebens, dass nirgends zwischen Zigaretten, Zigarren und Zigarillos unterschieden werde und es sich bei all diesen Produkten um Tabakprodukte handle, deren Werbung mittels der Initiative verboten werden soll. Mit 23 zu 17 Stimmen sprach sich der Ständerat für den Mehrheitsvorschlag aus.
Geschlagen geben mussten sich der Bundesrat und eine Minderheit Stöckli auch bei der Frage, ob Sponsoring nationaler Anlässe, die für Kinder und Jugendliche zugänglich sind, verboten werden sollen. Statt eines gänzlichen Verbots plädierte die Mehrheit der Kommission erfolgreich für die Einschränkung des Markenauftritts auf Bereiche, die für Minderjährige nicht sichtbar sind – beispielsweise in separaten Zelten (25 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen).
Weitere Anpassungen am Entwurf der Landesregierung wurden stillschweigend gutgeheissen. Dazu zählte unter anderem eine genauere Definition der Anforderungen an Alterskontrollen bei Online-Verkäufen und -Werbung.
In der Gesamtabstimmung sprach sich die kleine Kammer mit 37 zu 3 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) für den Entwurf aus. Die Gegenstimmen stammten allesamt aus dem Lager der SVP-Fraktion.

Dossier: Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» und deren Umsetzung

In der Frühjahrssession 2024 war es am Nationalrat, als Zweitrat den Umsetzungsentwurf der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» zu beraten. Bereits bei der Eintretensdebatte wurde deutlich, dass sich Links-Grün unter einer verfassungsgetreuen Umsetzung etwas anderes vorstellte als die Parlamentarierinnen und Parlamentarier der FDP und SVP. Der von der Mehrheit der SGK-NR präsentierte Vorschlag – welcher sich in vielen Punkten am Ständerat orientierte – vermochte jedoch weder die eine noch die andere Seite wirklich zu überzeugen. Während Léonore Porchet (gp, VD) der Auffassung war, dass sich die Kommissionsmehrheit über den Volkswillen lustig mache und die Gesundheit der Jugendlichen gefährde, vertrat Andreas Glarner (svp, AG) die Meinung, dass die Initiative überinterpretiert werde, und stellte einen Rückweisungsantrag. Dieser war mit 59 Stimmen – allesamt aus der Fraktion der SVP stammend – zu 126 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) aber chancenlos. Eintreten war zuvor ohne Gegenantrag beschlossen worden.
Auch die Detailberatung war von Uneinigkeit geprägt. So wurde die Frage, was alles in das Tabakwerbe- und Sponsoringverbot gehöre, hauchdünn mit Stichentscheid des Präsidenten Eric Nussbaumer (sp, BL) im Sinne eines Minderheitsantrags Porchet entschieden. Im Gegensatz zur Kommissionsmehrheit wollte die von der Waadtländerin angeführte Minderheit am Verbot der Verkaufsförderung im Gesetzestext festhalten, so wie es der Bundesrat und das Stöckli vorgesehen hatten. Denn durch diese könne die Tabakindustrie weiterhin Kinder und Jugendliche beeinflussen, was einem gravierenden Schlupfloch im Jugendschutz gleichkomme.
Die restlichen Abstimmungen konnte die Kommissionsmehrheit zwar gewinnen, allerdings verliefen auch diese nicht ohne Nebengeräusche. Der Antrag der SGK-NR, Tabakwerbung im Innenteil von Printmedien zu erlauben, falls sich deren Leserschaft aus mindestens 95 Prozent Erwachsenen zusammensetzt, wurde gleich mit drei verschiedenen Einzel- respektive Minderheitsanträgen bekämpft. Regina Durrer (mitte, NW) schlug vor, die Grenze auf 98 Prozent anzuheben und eine Minderheit Crottaz (sp, VD) machte sich für ein komplettes Werbeverbot stark. Letzteres hätte auch Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider gerne gesehen, da sie die Haltung einnahm, dass sonst quasi der Status quo beibehalten würde. Eine Abschwächung hingegen forderte Erich Hess (svp, BE), dem ein Cut bei 90 Prozent vorschwebte.
Denkbar knapp gelang es der Kommissionsmehrheit auch, sich bezüglich des Verkaufs von Tabakprodukten durch mobiles Verkaufspersonal an öffentlich zugänglichen Orten gegen eine weitere Minderheit Crottaz durchzusetzen. Die Sozialdemokratin hätte dies – wie von der Landesregierung ursprünglich angedacht – verbieten wollen. Die Mehrheit der SGK-NR indes beabsichtigte, dem Ständerat zu folgen und diese Praxis weiterhin zu gestatten.
Nicht am Beschluss der kleinen Kammer festhalten wollte die Kommission in Sachen Erlaubnis direkter Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos an Orten, die von Minderjährigen besucht werden können. Dies gefiel wiederum einer Minderheit Glarner nicht, welche sich erfolglos gegen ein entsprechendes Verbot im Gesetzesentwurf einsetzte.
Insgesamt war die Vorlage in dieser Form schlussendlich aber nicht mehrheitsfähig. Den Fraktionen der SP und der Grünen ging sie zu wenig weit, dem SVP-Lager zu weit. In der Gesamtabstimmung wurde sie denn auch klar mit 121 zu 64 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) abgelehnt. Von den genannten Fraktionen sprachen sich gerade einmal fünf Mitglieder der SVP-Fraktion für den Umsetzungsentwurf aus, alle anderen stimmten dagegen. Somit schafften es die Fraktionen der Mitte, der FDP und der GLP, die grossmehrheitlich bzw. geschlossen für den Entwurf stimmten, nicht, die Vorlage durchzubringen. Das Geschäft wird somit zurück an den Ständerat geschickt.

Dossier: Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» und deren Umsetzung