Ambulant vor stationär für Menschen mit Behinderung nach Erreichen des AHV-Alters durch eine «smarte» Auswahl an Hilfsmitteln (Mo. 22.4261)

Als PDF speichern

In der Wintersession 2022 behandelte der Nationalrat eine Motion seiner SGK-NR, welche die Übernahme von bestimmten Hilfsmitteln der IV-Liste (HVI) in die entsprechende Hilfsmittelliste der AHV (HVA) verlangte. So vergüte die AHV deutlich weniger Hilfsmittel als die IV – beispielsweise fehle auf der HVA der Weisse Stock für Menschen mit einer Sehbehinderung. Die Ergänzung der HVA soll ein selbstbestimmteres Leben der Betroffenen ermöglichen und stationäre Aufenthalte oder Heimaufenthalte im Rentenalter verhindern oder verzögern – und damit die Lebensqualität der Betroffenen erhöhen und die Kosten für die Allgemeinheit senken.
Der Bundesrat begründete die Unterschiede zwischen IV- und AHV-Hilfsmittelliste mit den verschiedenen Zielen der beiden Sozialversicherungen – die IV sei eine Eingliederungsversicherung, während die AHV zusammen mit den EL der Sicherung der finanziellen Existenz im Alter diene. Zudem seien die Kantone für das selbstbestimmte Leben im eigenen Zuhause zuständig, entsprechende Bundesmassnahmen würden folglich mit kantonalen Massnahmen kollidieren. Schliesslich fürchtete der Bundesrat die bei Umsetzung der Motion anfallenden Kosten, da eine Auswahl der zu ergänzenden Hilfsmittel schwierig vorzunehmen sei und diese üblicherweise sehr teuer seien. Stattdessen verwies er auf die Motion 18.3716, mit der entsprechende Kostenübernahmen durch die EL neu geregelt werden sollen.
Trotz dieser Einwände sprach sich der Nationalrat in der Wintersession 2022 mit 185 zu 1 Stimme deutlich für die Motion aus.

Nach dem Nationalrat hiess auch der Ständerat eine Motion der SGK-NR zur Übernahme von bestimmten Hilfsmitteln der IV-Liste (HVI) in die entsprechende Hilfsmittelliste der AHV (HVA) gut. Mit 25 zu 13 Stimmen folgte die kleine Kammer in der Herbstsession 2023 der Kommissionsmehrheit. Eine Minderheit Hegglin (mitte, ZG) hatte die Ablehnung der Motion beantragt und damit begründet, dass dadurch die Finanzierung der entsprechenden Hilfsmittel von den Kantonen auf den Bund und die AHV übergehe und damit auch die NFA «unterwandert» würde. Nun ist es am Bundesrat, eine entsprechende Regelung auszuarbeiten.