Unterstützung für Frauen nach einer Fehl- oder Totgeburt (Kt.Iv. 22.308)

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Zur Verbesserung der Unterstützung für Frauen nach einer Fehl- oder Totgeburt verlangte der Kanton Tessin mit einer Standesinitiative, dass die Schweiz für diese Fälle einen bezahlten Trauerurlaub einrichte. Die vorberatende SGK-SR wies darauf hin, dass bei Fehl- und Totgeburten ab der 23. Woche bereits ein Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung bestehe. Sie teilte indes die Ansicht, dass entsprechende Ereignisse vor der 23. Woche «besser berücksichtigt» werden sollten. Allerdings wollte sie dieses Anliegen zuerst in rechtlicher und finanzieller Hinsicht eingehend prüfen, weswegen sie ein Kommissionspostulat (Po. 23.3962) lancierte und mit 7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen empfahl, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Der Ständerat teilte die Ansicht seiner vorberatenden Kommission und lehnte eine Standesinitiative aus dem Kanton Tessin, die die Einführung eines bezahlten Trauerurlaubs nach einer Fehl- oder Totgeburt forderte, stillschweigend ab. Gleichzeitig nahm der Rat ein von seiner Kommission im Gegenzug lanciertes Postulat an, womit der Bundesrat beauftragt wird, die Einführung eines bezahlten Urlaubs im Falle einer Fehl- oder Totgeburt vor der 23. Woche zu prüfen.

Nach ihrer Schwesterkommission und dem Ständerat beschloss im August 2024 auch die SPK-NR, einer Standesinitiative des Kantons Tessin mit der Forderung nach Einführung eines bezahlten Trauerurlaubs nach einer Fehl- oder Totgeburt keine Folge zu geben. Auch sie vertrat die Ansicht, dass zuerst der Bericht zu einem Kommissionspostulat (Po. 23.3962) abgewartet werden soll, bevor weitere Schritte beschlossen werden.