Bundesgesetz über die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM (BRG 22.084)

Als PDF speichern

Der Bundesrat präsentierte im Dezember 2022 seinen Entwurf für das neue Gesetz über die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft des Bundes (SIFEM). Die SIFEM investiert mittels Aktienbeteiligungen oder Darlehen in kleine, mittlere und schnell wachsende private Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Sie soll damit dazu beitragen, in diesen Staaten Arbeitsplätze zu schaffen und die Armut zu lindern. Die Grundsätze der SIFEM, wie beispielsweise ihr Zweck, ihre Aufgaben oder ihre Finanzierung, wurden bisher mittels Verordnung reguliert. Mit der Überführung in ein eigenes Gesetz möchte der Bundesrat dem Legalitätsprinzip der Bundesverfassung und den Grundsätzen der Corporate Governance des Bundes entsprechen; materielle Änderungen sind bei dieser Überführung keine vorgesehen. Der Bundesrat hielt in der Botschaft fest, dass die Vorlage in der Vernehmlassung breit begrüsst worden sei.

Das Bundesgesetz über die SIFEM stand in der Herbstsession 2023 auf der Traktandenliste des Ständerates. Der kleinen Kammer lagen dabei die Anträge der Kommissionsmehrheit sowie zwei Minderheitsanträge vor; im Grossen und Ganzen war der Entwurf jedoch unbestritten. So wurde Eintreten denn auch ohne Gegenantrag beschlossen. Eine Minderheit Sommaruga (sp, GE) beantragte in der Detailberatung, dass der Zweckartikel um einen Absatz zur Erhöhung der lokalen Steuereinnahmen ergänzt wird. Dem hielt Kommissionssprecher Pirmin Bischof (mitte, SO) entgegen, dass mit dem Fokus auf Steuereinnahmen einerseits kleine Unternehmungen, wie etwa landwirtschaftliche Betriebe, und andererseits genossenschaftlich organisierte Betriebe von der SIFEM nicht mehr unterstützt werden könnten. Der Ständerat lehnte den Antrag Sommaruga mit 28 zu 12 Stimmen (2 Enthaltungen) ab. Danach stimmte die kleine Kammer deutlich für einen Antrag der Kommission, der die obligatorische Zusammenarbeit zwischen der SIFEM und dem SECO sowie der DEZA explizit festhalten wollte. Damit stellte sich die kleine Kammer gegen die bundesrätliche Version, die es bei einer Kann-Formulierung belassen wollte. Abschliessend diskutierte der Ständerat die zweite Minderheit von Carlo Sommaruga zum Aktienkapital der SIFEM. Sie verlangte, dass die Beteiligung Dritter am Aktienkapital der SIFEM nur durch eine Kapitalerhöhung erfolgen kann. Die Mehrheit des Rates verwarf diesen Antrag mit 28 zu 14 Stimmen.
In der Gesamtabstimmung sprach sich die kleine Kammer mit 37 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Annahme des Entwurfs aus.

Als eines der ersten Geschäfte behandelte der nach den Wahlen neu zusammengestellte Nationalrat in der Wintersession 2023 das Bundesgesetz über die SIFEM. Die Kommissionssprecherinnen Christine
Badertscher (gp, BE) und Christine Bulliard-Marbach (mitte, FR) stellten das Geschäft vor und erläuterten, dass die Kommission das Gesetz begrüsse. Eintreten war denn auch unbestritten. Die Mehrheit der vorberatenden APK-NR und in der Folge auch die grosse Kammer folgten in allen diskutierten Punkten dem Bundesrat. Keine Mehrheiten fanden entsprechend die vier Minderheitsanträge aus der Kommission: Eine Minderheit Friedl (sp, SG) hatte verlangt, dass die SIFEM spezifische Massnahmen für die Chancengleichheit von Mann und Frau ergreift. Eine zweite Minderheit Friedl hatte den Artikel über die Geschäftstätigkeit um einen Passus zur Stärkung der Investitionen in den am wenigsten entwickelten Ländern ergänzen wollen. Ein explizites Investitionsverbot in fossile Energieträger hatte die Minderheit Crottaz (sp, VD) verlangt. Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) wiederum hatte in der letzten Minderheit gefordert, dass die SIFEM ihre Arbeit mit den Tätigkeiten der relevanten Bundesstellen, insbesondere mit der DEZA und dem SECO, abstimmt. Einen ähnlich formulierten Passus hatte der Ständerat in der Herbstsession 2023 angenommen.
In der Gesamtabstimmung wurde die unveränderte Vorlage schliesslich einstimmig gutgeheissen.

In der Frühjahrssession 2024 beugten sich beide Räte noch einmal über das neue Bundesgesetz über die SIFEM. In der Differenzbereinigung ging es nur noch um eine einzige Bestimmung zur Zusammenarbeit der SIFEM mit staatlichen oder privaten Organisationen sowie mit internationalen Institutionen, Organisationen und Vereinigungen.
Der Ständerat hielt hierbei mit 42 zu 1 Stimme an seinem Entschluss fest, wonach im Gesetz zwischen den massgeblichen Stellen des Bundes einerseits und allen übrigen staatlichen, privaten, internationalen Organisationen andererseits differenziert werden soll. Zudem soll die SIFEM verpflichtet werden, mit der DEZA und dem SECO zusammenzuarbeiten.
Da auch der Nationalrat seiner Kommission folgte, damit an seiner Version festhielt und entsprechend eine Minderheit Friedl (sp, SG) auf Zustimmung zur Variante des Ständerates ablehnte, bestanden diese beiden Differenzen auch noch am Ende der Frühjahressession 2024.

In der Sommersession 2024 konnten die Beratungen zum Bundesgesetz über die SIFEM abgeschlossen werden: Der Ständerat ging Ende Mai einen Schritt auf den Nationalrat zu, indem er bei der umstrittenen Formulierung in Artikel 6 des neuen Gesetzestexts einen Einzelantrag von Isabelle Chassot (mitte, FR) guthiess. Mit der von Ständerätin Chassot vorgeschlagenen Formulierung soll sichergestellt werden, dass die SIFEM zur Zielerreichung in der IZA mit den wichtigen Stellen des Bundes zusammenarbeitet. Zudem kann sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit weiteren staatlichen Stellen oder privaten Organisationen kooperieren.

Der Nationalrat befand zwei Tage später über das Geschäft. Wie Christine Badertscher (gp, BE) erläuterte, könne die APK-NR gut mit diesem Kompromissvorschlag des Ständerates leben. Die Kommission sei zwar immer noch der Ansicht, dass ein solcher Passus nicht unbedingt nötig sei, wolle das Geschäft nun aber verabschieden, weswegen sie Zustimmung zur ständerätlichen Fassung beantrage. Der Nationalrat stimmte dem Entwurf anschliessend stillschweigend zu.

In den Schlussabstimmungen votierten die beiden Kammern jeweils einstimmig für Annahme des Entwurfs.