Négocier rapidement avec la France une nouvelle convention en vue d'éviter les doubles impositions dans le domaine des impôts sur les successions (Mo. 22.4467)

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Der Genfer Nationalrat Vincent Maitre (mitte, GE) reichte im Dezember 2022 eine Motion ein, mit welcher er den Bundesrat zu beauftragen suchte, mit Frankreich rasch Verhandlungen über ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Erbschaftssteuern aufzunehmen. Maitre erläuterte, dass seit dem 1.1.2015 kein diesbezügliches Abkommen mehr mit Frankreich bestehe; dies führe in einigen Fällen zu problematischen Situationen. Während in der Schweiz der Wohnsitz der oder des Verstorbenen massgebend sei, sei im französischen Recht sowohl der Wohnsitz der verstorbenen Person als auch der Wohnsitz der Erben ausschlaggebend. Dies könne in bestimmten Konstellationen dazu führen, dass die Erben sowohl in der Schweiz als auch in Frankreich Erbschaftssteuern bezahlen müssen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er rief dem Parlament in Erinnerung, dass der Bundesrat ein solches Abkommen im Juli 2013 unterzeichnet hatte; das Parlament es aber in der Folge nicht genehmigt habe. Falls Frankreich noch einmal bereit sei, entsprechende Verhandlungen aufzunehmen, sei davon auszugehen, dass die «ausgehandelte Lösung höchstwahrscheinlich identisch oder weniger günstig» ausfallen werde. In der Herbstsession 2023 nahm der Nationalrat den Vorstoss mit 190 zu 1 Stimme (1 Enthaltung) an.

Der Ständerat behandelte in der Sommersession 2025 die Motion Maitre (mitte, GE) zu einem Abkommen mit Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Erbschaftssteuern. Mauro Poggia (mcg, GE) setzte sich mit einem Einzelantrag dem Antrag der Kommission auf Ablehnung der Motion entgegen. Mauro Poggia setzte sich für die Annahme der Motion ein, da er die Schweizer Staatsangehörigen, die in Frankreich wohnen, besser vor einer doppelten Besteuerung bei einer Erbschaft schützen wolle. Entsprechend solle der Bundesrat Verhandlungen aufnehmen. Demgegenüber legte Kommissionssprecher Hans Wicki (fdp, NW) dar, dass die WAK-SR mehrheitlich zum Schluss gekommen war, dass sich die Forderung der Motion derzeit nicht umsetzen lasse, da Frankreich keinerlei Interesse daran signalisiert habe, ein solches Abkommen abzuschliessen. Zudem dürfe auch nicht unerwähnt bleiben, dass die Problematik von Doppelbesteuerung bei den Erbschaftssteuern nur sehr wenige Fälle betreffe. In der Abstimmung wurde die Motion mit 29 zu 9 Stimmen und 5 Enthaltungen abgelehnt. Für die Annahme der Motion hatten sich insbesondere Mitglieder der SVP-Fraktion, aber auch aus der SP- und der Mitte-Fraktion ausgesprochen.