Für eine Steuerbefreiung von Entschädigungen, die an Miliztätige im präklinischen Rettungswesen gezahlt werden (Mo. 23.3139)

Als PDF speichern

Eine Steuerbefreiung von Entschädigungen, die an Miliztätige im präklinischen Rettungswesen gezahlt werden, verlangte Sidney Kamerzin (mitte, VS) im März 2023 in einer Motion. So würden Rettungsdienste bei Rettungsaktionen häufig speziell ausgebildete und spezialisierte Miliztätige, beispielsweise Bergführerinnen und -führer oder Taucherinnen und Taucher, beiziehen. Diese seien nach einem festgelegten Pikett-Turnus rund um die Uhr verfügbar und würden nur bei einem Einsatz entschädigt – und müssten diese Entschädigung bisher versteuern. Nun solle das StHG so geändert werden, dass diese Entschädigungen, wie diejenigen für die Feuerwehr, steuerbefreit würden. Der Bundesrat stellte die Forderung in Zusammenhang mit früheren Vorstössen für eine Steuerbefreiung von Freiwilligenarbeit (z.B. Mo. 19.3806), lehnte Steuerabzüge zur Förderung ausserfiskalischer Ziele, in diesem Fall eben zur Förderung der Freiwilligenarbeit, aber ab. Diese seien ineffizient und führten zu grossem administrativem Aufwand sowie zu einer Ungleichbehandlung der verschiedenen Freiwilligentätigkeiten. Mit 95 zu 92 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) sprach sich der Nationalrat in der Herbstsession 2023 für Annahme der Motion aus, wobei sich die geschlossen stimmende SVP-Fraktion zusammen mit Mehrheiten der FDP- und der Mitte-Fraktion durchsetzten.

Der Motion von Sidney Kamerzin (mitte, VS), welche eine Steuerbefreiung von Entschädigungen, die an Miliztätige im präklinischen Rettungswesen gezahlt werden, forderte, widmete sich der Ständerat in der Frühjahrssession 2024. Obschon eine Steuerbefreiung für Einsatzkräfte wie Samariterinnen und Höhlenforscher auf den ersten Blick sehr sympathisch wirken möge, führe sie in der Praxis zu Schwierigkeiten, so Kommissionssprecher Hans Wicki (fdp, NW). Die Motion würde eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten schaffen, wenn bestimmte Gruppen von der Besteuerung ausgenommen würden, und zusätzlich erheblichen bürokratischen Aufwand verursachen. Anders als der Nationalrat, der sich für eine Annahme der Motion ausgesprochen hatte, lehnte der Ständerat die Motion diskussionslos ab. Damit folgte er dem Antrag seiner Kommission, die zuvor mit 10 zu 0 (bei 1 Enthaltung) die Ablehnung der Motion empfohlen hatte. Die Motion war damit erledigt.