Beteiligung Bund an den Sicherheitskosten für besonders gefährdete Minderheiten

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Anfangs Oktober 2019 gab der Bundesrat in einer Medienmitteilung bekannt, dass sich der Bund neu pro Jahr mit bis zu CHF 500'000 an den Sicherheitskosten von «besonders gefährdeten Minderheiten» beteiligen wird. Die entsprechende Verordnung sei auf ein Konzept des Sicherheitsverbundes Schweiz (SVS) zurückzuführen. Die Gelder sollen gemäss Medienmitteilung für Massnahmen eingesetzt werden, mit denen Straftaten verhindert werden können – wie beispielsweise durch die Installation von Überwachungskameras –, jedoch nicht für Sicherheitspersonal. Um Unterstützungsleistungen zu erhalten, wird nebst einem erhöhten Sicherheitsrisiko verlangt, dass die Minderheitsgruppen über eine «gefestigte Bindung zur Schweiz und ihren Werten» verfügen. Jüdische und muslimische Glaubensgemeinschaften dürften gemäss Medienmitteilung im Zentrum dieser Massnahme stehen. Die Verordnung trat am 1. November 2019 in Kraft.

In einer Medienmitteilung gab der Bundesrat im April 2022 bekannt, dass die Schutzbeiträge des Bundes für besonders schutzbedürftige Minderheiten erhöht werden. Eine Evaluation des Fedpol habe gezeigt, dass die bisherigen Unterstützungsbeiträge seit 2020 positive Auswirkungen gehabt hätten, der bisherige Betrag von CHF 500'000 po Jahr jedoch die hohe Nachfrage nicht decken könne. Neu stelle der Bund für die Jahre 2023 bis 2027 jährlich CHF 2.5 Mio. zur Verfügung. Ein Teil dieser Mittel soll neu auch für die Einrichtung ganzheitlicher Sicherheitskonzepte zur Verfügung stehen. Ab 2028 soll der Betrag auf CHF 2 Mio. pro Jahr reduziert werden. Die Erhöhung begründete der Bundesrat damit, dass der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ein erhöhtes Sicherheitsrisiko in Bezug auf terroristische oder extremistische Angriffe auf jüdische oder muslimische Glaubensgemeinschaften festgestellt habe.