Steuererleichterungen für Dachbegrünungen (Mo. 23.3162)

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Kantonale Möglichkeiten für Steuererleichterungen für Dachbegrünungen forderte Greta Gysin (gp, TI) im März 2023 in einer Motion. Dachbegrünungen seien eine einfach umzusetzende Massnahme gegen den Klimawandel, argumentierte sie, die Kantone könnten entsprechende Investitionen im Moment jedoch nicht steuerlich fördern.
Die aktuelle Verordnung sei nicht eindeutig bezüglich der Frage, ob solche Steuererleichterungen bereits zulässig sind, erklärte der Bundesrat. Er werde deshalb bei Annahme durch den Nationalrat allenfalls dem Zweitrat die Revision der entsprechenden Verordnung empfehlen.
In der Herbstsession 2023 nahm der Nationalrat den Vorstoss mit 162 zu 16 Stimmen (bei 9 Enthaltungen) an, wobei die ablehnenden Stimmen von einzelnen Personen aus vier verschiedenen Fraktionen stammten.

Als Zweitrat befasste sich der Ständerat in der Sommersession 2024 mit der Motion von Greta Gysin (gp, TI) zu kantonalen Möglichkeiten für Steuererleichterungen für Dachbegrünungen. Um Klarheit bei solchen Steuererleichterungen zu schaffen, folgte die Kommission WAK-SR der Empfehlung des Bundesrates und änderte den Motionstext dahingehend, dass zunächst eine Prüfung der Energiespar- und Umweltschutzeffekte von Dach- und Fassadenbegrünungen durchgeführt werden solle. Erst wenn diese Effekte zweifelsfrei nachgewiesen worden seien, solle die entsprechende Revision der Verordnung erfolgen, um Steuerabzüge für Dach- und Fassadenbegrünungen, analog beispielsweise zu Steuerabzügen für energetische Sanierungen der Gebäudehülle, zu ermöglichen. Der Ständerat folgte seiner Kommission und nahm die Motion mit dieser Änderung oppositionslos an, womit die Motion zurück an den Nationalrat ging.

In der Wintersession 2024 stimmte der Nationalrat stillschweigend der Änderung der kleinen Kammer zu, die Motion zu kantonalen Möglichkeiten für Steuererleichterungen für Dachbegrünungen in einen Prüfauftrag zu verwandeln, womit dieser an den Bundesrat überwiesen wurde.