Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands (Überwachungsmechanismus) (BRG 23.053)

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Der Bundesrat legte dem Parlament im Juni 2023 die Botschaft zur Anwendung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands vor. In der Botschaft wurde erläutert, dass die Anwendung und Umsetzung des Schengen-Besitzstandes in allen Schengen-Staaten von Zeit zu Zeit durch eine Evaluierung überprüft werden muss. Dabei kontrollieren Expertinnen und Experten beispielsweise, ob an den Flughäfen die Einreisebestimmungen eingehalten werden. Um diesen Evaluierungsprozess wirksamer, schneller und flexibler zu gestalten, wurde das bis anhin angewendete Verfahren weiterentwickelt. Mit der vorliegenden Botschaft beantragte der Bundesrat dem Parlament, diese Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes gutzuheissen.

In der Wintersession 2023 behandelte der Nationalrat als Erstrat die Botschaft zur Anwendung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands. Die Mehrheit der zuständigen SPK-NR beantragte Eintreten auf die Vorlage, die Kommissionssprecherinnen Céline Widmer (sp, ZH) und Greta Gysin (gp, TI) stellten die Vorlage vor. Die Zürcher SP-Nationalrätin hielt fest, dass an den grundsätzlichen Strukturen des Schengen-Evaluierungsmechanismus nichts geändert werde, es gehe nur darum, das Verfahren effektiver und effizienter auszugestalten. Eine Minderheit Glarner (svp, AG) forderte seitens der SVP-Fraktion dazu auf, nicht auf das Geschäft einzutreten. Das Schengen-System funktioniere grundsätzlich nicht, die geplante Evaluation der Anwendung werde daran nichts ändern. Zudem kritisierte der Aargauer SVP-Vertreter, dass die Schweiz gezwungen werde, die Reform zu akzeptieren, da ansonsten die Kündigung des Schengen-Besitzstandes drohe. Anschliessend gab Nationalratspräsident Eric Nussbaumer (sp, BL) bekannt, dass die übrigen Fraktionen den Antrag der Mehrheit auf Eintreten unterstützten.
In der darauffolgenden Abstimmung votierte der Nationalrat mit 122 zu 66 Stimmen für Eintreten auf die Vorlage. In der Gesamtabstimmung resultierte eine Zustimmung mit 124 zu 66 Stimmen. Die Ablehnungen stammten jeweils von der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion.

Der Ständerat befasste sich in der Frühjahrssession 2024 als Zweitrat mit der Vorlage zur Anwendung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands. Wie Marianne Binder-Keller (mitte, AG) berichtete, beantragte eine deutliche Mehrheit der vorberatenden SPK-SR, auf die Vorlage einzutreten. Kommissionspräsident Daniel Fässler (mitte, AI) ergänzte, dass er es befürworte, wenn mit der Neuerung die Verfahren beschleunigt werden. Ebenso positiv bewertete er die Einführung eines Dringlichkeitsverfahrens bei schwerwiegenden Mängeln sowie die Ankündigung von vermehrten unangekündigten Evaluierungen. Eine Minderheit Schwander (svp, SZ) stellte den Antrag auf Nichteintreten. Die Vorlage sei unnötig und führe zu keinen massgebenden Verbesserungen. Es bestehe bereits eine entsprechende Verordnung, die funktioniere und daher nicht geändert werden müsse. Justizminister Beat Jans fasste zusammen, dass die Neuerungen im Interesse der Schweiz seien. Zudem werde es zu keinen finanziellen oder personellen Konsequenzen für die Schweiz kommen. Der Bundesrat beantrage deshalb, der Mehrheit der Kommission zu folgen, auf das Geschäft einzutreten und dem Entwurf zuzustimmen. Diesem Wunsch kam der Ständerat nach. Mit 31 zu 1 Stimme und 4 Enthaltungen trat er auf die Vorlage ein und mit demselben Ergebnis stimmte er dem Entwurf zu.

In den Schlussabstimmungen sprach sich der Nationalrat mit 125 zu 66 Stimmen für Annahme des Entwurfs aus. Die Ablehnungen stammten von den Mitgliedern der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion. Der Ständerat nahm den Entwurf mit 41 zu 1 Stimme (und 2 Enthaltungen) an. Die ablehnende Stimme sowie die beiden Enthaltungen stammten auch hier von Mitgliedern der SVP.