Mit der im Januar 2017 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsrevision wurde ein sogenannter Betreuungsbeitrag eingeführt, der vom unterhaltspflichtigen Elternteil an den obhutsberechtigten Elternteil zu entrichten ist. Die Mehrheit der RK-NR war besorgt, dass diese Entschädigung des obhutsberechtigten Elternteils den nicht obhutsberechtigten Elternteil in gewissen Fällen in die Armut stürzen könnte. Aus diesem Grund gab sie im Oktober 2023 mit 17 zu 7 Stimmen (1 Enthaltung) einer parlamentarischen Initiative Nantermod (fdp, VS) Folge, die eine Obergrenze für den Betreuungsbeitrag im Gesetz festlegen möchte, die sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils orientiert. Die Kommissionsminderheit anerkannte zwar die potentielle Problematik, betonte jedoch auch, dass der Betreuungsbeitrag zeitlich befristet sei. Zudem erachtete sie es als verfrüht, bereits so kurz nach Inkrafttreten der neuen Unterhaltsrechtsrevision Änderungen in die Wege zu leiten. Im Anschluss an die Beratungen beschloss die Kommission mit 14 zu 3 Stimmen (3 Enthaltungen) die Lancierung eines Kommissionspostulats (Po. 23.4328), das Licht in die aktuelle Praxis zum Betreuungsunterhalt bringen und bei Bedarf Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen soll.
Dossier: Nouvelle réglementation de la responsabilité parentale 2012–2017- Mot-clés
- Date
- 26 octobre 2023
- Type
- Initiative parlementaire
- n° de l'objet
- 22.490
- Acteurs
- Sources
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de Marlène Gerber
Modifié le 27.09.2024
Modifié le 27.09.2024