Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung. Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (BRG 23.067)

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Mitte September 2023 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung. Ziel der Änderung des Erwerbsersatzordnungsgesetzes ist es, dass der Antrag auf Erwerbsersatz für Dienstleistende zukünftig digital eingereicht werden kann – bisher musste er in Papierform gestellt werden, im Jahr 2022 beispielsweise gingen auf diese Weise 586'827 Anmeldeformulare ein. Das für die Digitalisierung des Prozesses nötige Informationssystem soll bei der ZAS aufgebaut und durch den EO-Fonds finanziert werden. Das System soll automatisch Informationen aus verschiedenen anderen Datenbanken, etwa aus dem Personenstandsregister, aus dem (Personal-)Informationssystem der Armee, des Zivilschutzes oder des Zivildienstes oder aus dem Versichertenregister der AHV übernehmen. Als Vorteile der digitalen Antragsstellung nannte der Bundesrat die Verbesserung der Datenqualität, die Entlastung für Arbeitgebende und Ausgleichskassen sowie finanzielle Einsparungen. Betroffen von der Änderungen sind EO-Anmeldungen von Angehörigen der Armee, des Zivilschutzes, des Zivildienstes sowie von Jugend und Sport, nicht aber diejenigen für Leistungen bei Mutterschaft oder bei Vaterschaft, da die entsprechenden Anmeldungen durch die Begünstigten selbst erfolgen.

In der zwischen November 2022 und Februar 2023 durchgeführten Vernehmlassung wurde die Änderung von sämtlichen 41 Teilnehmenden unterstützt. Kritisiert wurde jedoch der dadurch entstehende personelle Mehraufwand beim Bund, während die ZAS entlastet werde. Der Bundesrat verzichtete in der Folge auf eine Änderung des Entwurfs.

Die SGK-NR trat im Januar 2024 mit 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage des Bundesrats zur Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung ein. Anlässlich der zweiten Kommissionssitzung vom Februar 2024 hiess sie die bundesrätliche Vorlage zur Änderung des Erwerbsersatzgesetzes in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 7 Stimmen gut. Eine Minderheit beantragte Nichteintreten.

In der Frühjahrssession 2024 beugte sich die grosse Kammer als Erstrat über die Vorlage. Die Position der Kommission wurde von Valérie Piller Carrard (sp, FR) und Kris Vietze (fdp, TG) präsentiert: Das neue System führe zu einer Komplexitätsreduktion und verringere die Fehleranfälligkeit, was auch in einer Kosteinsparung bei den Ausgleichskassen resultiere. Der Entwurf sei eine logische Konsequenz der angestrebten Digitalisierung bei Behördengeschäften. Diana Gutjahr (svp, TG), die den Nichteintretensantrag eingereicht hatte, vertrat im Gegensatz zur Mehrheit der Kommission die Ansicht, dass die Neuerung den EO-Prozess verkompliziere und zu Mehrkosten führe. Bundesrätin Baume-Schneider griff in ihrem Redebeitrag das Kostenargument der Minderheit auf und erläuterte, dass zwar die anfänglichen Investitionen hoch seien, sich diese durch die jährlichen Einsparungen bei den Kassen und den Arbeitgebenden aber schnell amortisieren würden. Der Nationalrat lehnte den Nichteintretensantrag ab, dieser fand nur bei der SVP-Fraktion Zuspruch. In der folgenden Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Entwurf mit 124 zu 60 Stimmen (1 Enthaltung) an. Analog zum Eintretensentscheid stammten alle ablehnenden Stimmen aus der SVP-Fraktion.

Die SGK-SR beschloss Mitte März 2024 einstimmig, ihrem Rat die Änderung des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzordnung, welche die Digitalisierung und Automatisierung in der EO vorantreiben will, unverändert zur Annahme zu empfehlen.

In der Sommersession 2024 nahm sich der Ständerat mit dieser Ausgangslage dem Entwurf als Zweitrat an: Das Ziel der Gesetzesänderung bestehe darin, dass ab 2026 die EO-Anmeldungen digital vollzogen werden können, was zu einer Entlastung aller involvierten Parteien führe und den «Bürokratieaufwand massiv senke», so Kommissionssprecher Damian Müller (fdp, LU). Auch steige durch die Automatisierung die Datenqualität und die EO-Entschädigungen könnten schneller ausbezahlt werden. Arbeitgebende und Ausgleichskassen sparten dadurch mehrere Millionen Franken pro Jahr. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider bezeichnete das heutige System als zu komplex und fehleranfällig und weibelte entsprechend für die Anpassung des Gesetzes. Auch sie betonte dabei das erhebliche Einsparungspotenzial. Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung seien zudem äusserst positiv ausgefallen, so Baume-Schneider. Im Anschluss trat der Ständerat ohne Gegenantrag auf den Entwurf ein und in der Detailberatung wurden die eher technischen Beschlüsse des Nationalrats stillschweigend und diskussionslos angenommen. In der Gesamtabstimmung entschied sich die kleine Kammer einstimmig mit 41 zu 0 Stimmen (keine Enthaltungen) für die Annahme des Entwurfs.

In der Schlussabstimmung nahmen der Ständerat mit 44 zu 1 Stimmen (keine Enthaltungen) und der Nationalrat mit 132 zu 65 Stimmen (1 Enthaltung) den Entwurf an, wobei die ablehnenden Voten im Nationalrat – analog zur dortigen Gesamtabstimmung – alle aus der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion stammten.