Die Krankenversicherer sollen dem BAG genau, vollständig und kostenlos Daten liefern (Mo. 21.3779)

Als PDF speichern

In seiner Motion vom Juni 2021 störte sich Vincent Maitre (mitte, GE) an den Vertragskosten in der Höhe von CHF 240'000 jährlich, welche das BAG und das BFS einem Unternehmen von Santésuisse zur Lieferung von Daten im Gesundheitsbereich bezahlten. Gemäss der bundesrätlichen Antwort auf zwei Interpellationen (Ip. 21.3070 und Ip. 21.3071) sei dies die Bezahlung für Validierung und Formatierung von Daten zum Gesundheitssystem. Der Bundesrat wolle seit 2000 zur Aufsicht über die OKP ein Kostenmonitoring aufbauen, die Krankenversicherungen verweigerten jedoch die kostenlose Lieferung der dafür nötigen Daten, da sie die Rechtsgrundlage dafür als ungenügend erachteten, erläuterte Maitre. Aus diesem Grund müsse das BAG die Daten bei dem entsprechenden Unternehmen kaufen. Zwar habe das Parlament die Rechtsgrundlage der Datenlieferungen 2021 ausgebaut, selbst damit könnten jedoch nicht alle benötigten Daten kostenlos bezogen werden. Folglich wollte Maitre den Bundesrat beauftragen, dafür zu sorgen, dass die Krankenversicherungen dem BAG die entsprechenden Daten tatsächlich «vollständig und kostenlos» zur Verfügung stellten. Der Bundesrat verwies darauf, dass diejenigen Daten, welche der Bundesrat kostenpflichtig bei dem eingangs erwähnten Unternehmen beziehe, im neuen Gesetzesartikel nicht aufgeführt seien – entsprechend bestehe keine Verpflichtung für die Krankenversicherungen, diese Daten kostenlos zu liefern. Allenfalls werde er dem Parlament zukünftig einen Antrag für eine Gesetzesänderung auf Erweiterung der kostenlosen Datenlieferungen stellen; erst dann müssten die Daten kostenlos geliefert werden. Vorerst empfahl er die Motion jedoch zur Ablehnung. In der Sommersession 2023 sprach sich der Nationalrat mit 103 zu 82 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) für Annahme der Motion aus. Für Ablehnung des Vorstosses votierten die Mitglieder der SVP-, eine Mehrheit der FDP- und eine Minderheit der Mitte-Fraktion.

Im Oktober 2023 sprach sich die SGK-SR einstimmig mit 10 zu 0 Stimmen (2 Enthaltungen) für die Ablehnung der Motion Maitre (mitte, GE) aus, die forderte, dass die Krankenversicherer dem BAG kostenlos Daten zur Verfügung stellen.
In der Wintersession 2023 wurde die Motion in der kleinen Kammer behandelt, wo Hannes Germann (svp, SH) die Kommission vertrat: Mit der Einführung des Bundesgesetzes über die Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankversicherung sei die Motion überflüssig geworden, da die Rechtsunsicherheit, die in ihr kritisiert wurde, nun geklärt worden sei. Auch die Rahmenbedingungen der Datenlieferungen durch die Krankenversicherer seien durch die Erfüllung der parlamentarischen Initiative Eder (fdp, ZG; Pa.Iv. 16.411) im selben Bundesgesetz geregelt worden. In Anbetracht dieser Gesetzesanpassungen erachte die Kommission den Vorstoss bereits als erfüllt. Der Ständerat folgte seiner Kommission und dem Bundesrat und lehnte die Motion einstimmig ab, womit das Anliegen erledigt war.