Über sechs Milliarden Franken jährlich gebe der Bund für Personalkosten aus, so die Begründung der SVP für zwei Fraktions-Motionen, mit denen die Aufhebung des Kündigungsschutzes im Bundespersonalrecht (Mo. 22.3962) bzw. gleich die gänzliche Aufhebung des Bundespersonalgesetzes (Mo. 22.3963) gefordert wurde. Weil Angestellte der Bundesverwaltung dem Bundespersonal- und nicht dem Obligationenrecht unterstünden, seien Umstrukturierungen und Entlassungen schwierig, ja fast unmöglich. Eine Änderung des Kündigungsschutzes sei zudem gerecht gegenüber allen Arbeitnehmenden der Schweiz, die nicht über den gleichen Schutz verfügten, so die Ausführungen zur ersten Motion. Die zweite Motion schrieb «von paradiesischen Zuständen», von denen die Bundesangestellten profitieren würden – der Lohn, die berufliche Vorsorge, die Wochenarbeitszeit, der Ferienanspruch und zahlreiche grosszügige Nebenleistungen würden nicht nur sehr viel kosten, sondern seien auch ungerecht gegenüber Arbeitnehmenden in der Privatwirtschaft, die in der Regel nicht über diese Privilegien verfügten, so die SVP.

Der Bundesrat beantragte die Ablehnung beider Motionen. Das Bundespersonalgesetz stütze sich bereits heute vorwiegend auf Obligationenrecht, das subsidiär angewendet werde. Die Bundesverwaltung kenne nur dort Ausnahmen, wo diese von der Verfassung vorgesehen werden. Die personalrechtlichen Regelungen würden also bereits heute weitgehend denjenigen der Privatwirtschaft entsprechen; die gewährten Anstellungsbedingungen seien Teil der Personalpolitik und unabhängig davon, ob das Obligationenrecht oder das Bundespersonalgesetz angewendet werde.

Während der Ratsdebatte in der Herbstsession übernahmen Manuel Strupler (svp, TG) und Mike Egger (svp, SG) die Rolle der Sprecher für die Fraktion. Beide betonten, dass das Bundespersonal immer weiter wachse und hohe Kosten verursache und dass die Spiesse zwischen in der Privatwirtschaft und öffentlich Angestellten ungleich lang seien. Beides könne mit Anpassungen an das bzw. mit einer Übernahme des Obligationenrechts verbessert werden. Beiden SVP-Sprechern wurden von der Ratslinken zahlreiche Zwischenfragen gestellt, die darauf abzielten zu zeigen, dass der Kostenanteil des Personalwesens am Bundeshaushalt lediglich 7.5 Prozent ausmache und dass dieser Anteil in den letzten Jahren sogar gesunken sei. Finanzministerin Karin Keller-Sutter begründete die Position des Bundesrates auch damit, dass sich das Parlament 2012 gegen eine vollständige Übernahme des Obligationenrechts ausgesprochen habe. Sie erklärte zudem auf eine entsprechende Frage von SVP-Fraktionssprecher Thomas Aeschi (svp, ZG), dass der Bundesrat aufgrund seiner besonderen Rolle bei einer Kündigung stärker auf Gleichbehandlung, Verhältnismässigkeit und Willkürverbot achten müsse, als dies in der Privatwirtschaft der Fall sei. In der Folge wurden beide Vorstösse abgelehnt. Die Motion 22.3962 (123:55 Stimmen; 14 Enthaltungen) erhielt neben fast allen Stimmen aus der SVP-Fraktion geringfügige Unterstützung aus der FDP-Fraktion, die Motion 22.3963 (130:51 Stimmen, 10 Enthaltungen) erhielt lediglich Stimmen aus der SVP-Fraktion. Die Enthaltungen stammten aus den bürgerlichen Fraktionen (GLP, SVP, FDP, Mitte).