Bekämpfung der Schuldenspirale. Berücksichtigung der Steuerlast des laufenden Jahres in den Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums. Anpassung der Bundesgesetzgebung (Kt.Iv. 23.303)

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Mit einer Standesinitiative wollte der Kanton Genf dem Anliegen des Postulats Gutjahr (svp, TG; Po. 18.4263) zur Umsetzung verhelfen, sodass bei der Einkommenspfändung zur Schuldentilgung die laufende Steuerlast in die Berechnung des unpfändbaren Existenzminimums miteinbezogen wird. Die Nichtberücksichtigung der Steuern treibe verschuldete Privatpersonen in eine Schuldenspirale, in der die Schuld gegenüber den Gläubigern zwar abgebaut, gleichzeitig aber jährlich Steuerschulden gegenüber dem Staat angehäuft würden, so die Begründung. Im SchKG soll daher ein Absatz ergänzt werden, der die Beträge für Ratenzahlungen von Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern als unpfändbar erklärt, sofern der Schuldner oder die Schuldnerin diese nachweislich bezahlt.
Die RK-SR bejahte im Januar 2024 den dargelegten Handlungsbedarf, gab aber zu bedenken, dass die beste Lösung für das Problem noch nicht klar ersichtlich sei. Sie gab der Standesinitiative deshalb keine Folge und lancierte stattdessen eine Kommissionsmotion (Mo. 24.3000), die den Bundesrat beauftragt, eine vertiefte Evaluation möglicher Lösungsvarianten vorzunehmen und gestützt darauf eine entsprechende Änderung des SchKG vorzuschlagen.

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Im März 2024 behandelte der Ständerat die Genfer Standesinitiative für die Bekämpfung der Schuldenspirale, der die RK-SR keine Folge gegeben hatte. Stattdessen hatte die Rechtskommission eine Motion (Mo. 24.3000) eingereicht, derzufolge der Bundesrat gestützt auf den Bericht zum Postulat Gutjahr (svp, TG) eine Revision des SchKG ausarbeiten soll, um das Anliegen der Standesinitiative anzugehen. Diese forderte, künftig die laufenden Steuern bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums zu berücksichtigen, sodass keine unvermeidbare Steuerverschuldung durch eine laufende Pfändung entsteht. Wie Kommissionssprecherin Isabelle Chassot (mitte, FR) erklärte, ermögliche die Motion im Gegensatz zur Standesinitiative eine umfassende Evaluation zwischen der Bundesverwaltung, den Betreibungsämtern und den kantonalen Steuerbehörden. Der Ständerat folgte seiner Kommission und gab der Initiative zugunsten der Motion einstimmig keine Folge.

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