Im Rahmen der nationalrätlichen Debatte über das CO2-Gesetz für die Periode 2025–2030 reichte die UREK-NR im November 2023 ein Postulat ein, welches den Zweck verfolgte, die CO2-Abgabe direkt an die Haushalte rückzuverteilen. Das bisherige System, in welchem die CO2-Abgabe, die auf Brennstoffen erhoben wird, durch eine Reduktion der Krankenkassenprämien rückvergütet wird, soll durch eine direkte Auszahlung an die Haushalte ersetzt werden. Die Kommission erhoffte sich dadurch, dass die Rückverteilung besser wahrgenommen wird und damit die allgemeine Akzeptanz von Lenkungsabgaben in der Bevölkerung steige. Zudem solle ein so genanntes «Opt-Out» geprüft werden: Eine Person oder ein Haushalt könnte freiwillig auf die zustehenden Mittel verzichten und diese stattdessen direkt einem Instrument der Klimafinanzierung zugute kommen lassen.
Der Bundesrat zeigte sich bereit, in einem Bericht Alternativen zum aktuellen System aufzuzeigen. Er werde dabei jedoch den Transparenzgewinn den zusätzlichen Kosten des Vollzugs gegenüberstellen.
Im Nationalrat wurde der Vorstoss in der Frühjahrssession 2024 stillschweigend angenommen.