Überprüfung und Vereinheitlichung der Begriffe „Wohnort“ und „Wohnsitz“ im KVG damit die Zuständigkeiten klar geregelt sind (Mo. 23.4343)

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Mit einer Motion, eingereicht im November 2023, forderte die SGK-NR den Bundesrat dazu auf, die Verwendung der Begriffe «Wohnort» und «Wohnsitz» im KVG zu prüfen.
Die Kommission begründete ihr Anliegen damit, dass der Wohnort nicht in jedem Fall mit dem Wohnsitz übereinstimme. Etwa bei Personen, die in Heimen wohnten, stimme der Wohnort oft nicht mit dem Wohnsitz überein, da der Wohnsitz bei der Gemeinde verbleibe, wo die Person zuvor gewohnt habe. Häufig bezögen Personen in diesen Institutionen Sozialhilfe, die sinnvollerweise am Wohnsitz anfallen würde und nicht am Wohnort, da die Wohnortgemeinden ansonsten finanziell stark belastet würden, was wiederum die Standortsuche für solche Institutionen erschwere. Im KVG müsse deshalb klar ersichtlich werden, ob vom Wohnsitz oder vom Wohnort die Rede sei.
Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion.
Der Nationalrat nahm die Motion in der Frühjahrssession 2024 stillschweigend an.

Die SGK-SR begrüsste das Anliegen ihrer Schwesterkommission und beantragte deren Motion, die eine Überprüfung der Begriffsverwendung von «Wohnort» und «Wohnsitz» im KVG verlangte, einstimmig mit 10 zu 0 Stimmen (2 Enthaltungen) anzunehmen.
Das Geschäft gelangte in der Sommersession 2024 in den Ständerat, wo Damian Müller (fdp, LU) die Position der Kommission vertrat: Es gehe bei der Motion nicht darum neue Definitionen festzulegen, sondern zu schauen, dass bei jeder Bestimmung im Gesetz der jeweils korrekte Begriff verwendet werde. Die Begriffe «Wohnort» und «Wohnsitz» würden im KVG teils nicht präzise unterschieden, was in der Praxis zu «Kompetenzkonflikten» führe. Die kleine Kammer nahm die Motion im Anschluss stillschweigend an.