Qualitätssicherung ohne kantonalen Grenzschutz (Mo. 23.4325)

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Im Oktober 2023 forderte die SGK-NR den Bundesrat mit einer Motion dazu auf, das KVG so anzupassen, dass Ärztinnen und Ärzte, die in der Grundversorgung tätig sind und ihr Diplom im Ausland erworben haben, nach mindestens zehn Jahren Berufstätigkeit die Möglichkeit haben sollen, von einem weiteren Kanton eine Praxisbewilligung zu erhalten.
In der Frühjahrssession 2024 gelangte die Motion in den Nationalrat, wo das Anliegen der Kommissionsmehrheit von Céline Amaudruz (svp, GE) und Thomas Rechsteiner (mitte, AI) vertreten wurde: Die Motion stehe im Zeichen des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen und schliesse damit an die parlamentarische Initiative der Kommission zur Einführung von Ausnahmen von der dreijährigen Weiterbildungspflicht bei einer Unterversorgung an (Pa.Iv. 22.431). Die Pflicht für Ärztinnen und Ärzte mit ausländischem Diplom, vor einem Kantonswechsel eine drei Jahre dauernde Weiterbildung zu absolvieren, diene nicht wie ursprünglich angedacht der Qualitätssicherung, sondern sei eine «zwingende Zulassungsbeschränkung», so Rechsteiner. Eine Minderheit Gysi (sp, SG) empfahl die Motion zur Ablehnung: Die Motion gehe zu weit und weiche die neuerlich geschaffenen Ausnahmeklauseln der parlamentarischen Initiative 22.431 noch stärker auf. Zudem dürfte die Mehrheit der Kommission die Wirkung der Motion überschätzen, da sie nur eine sehr beschränkte Zahl von Ärztinnen und Ärzten betreffe, so Gysi. Diesem Votum schloss sich auch Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider an. Die vorliegende Motion wolle zudem die Kompetenzen der Kantone bei der Zulassung schmälern, resümierte die Bundesrätin. Die Motion wurde schliesslich von der grossen Kammer mit 120 zu 65 Stimmen (1 Enthaltung) angenommen. Zum Erfolg verhalfen die geschlossen dafür stimmenden Fraktionen der SVP, der FDP.Liberalen und der Mitte.

Ende Juni 2024 gab die SGK-SR bekannt, dass sie die Motion ihrer Schwesterkommission, die in der Grundversorgung tätigen Ärztinnen und Ärzten die Praxisbewilligung in einem anderen Kanton erleichtern wollte, mit 8 zu 2 Stimmen (3 Enthaltungen) zur Ablehnung empfehle. In der Herbstsession 2024 begründete Maya Graf (gp, BL) als Kommissionssprecherin die Empfehlung gegenüber dem Ständerat: Einerseits könne die Motion «die Autonomie und die Steuerungsmöglichkeiten der Kantone bei der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten» untergraben, zudem habe man andererseits mit der umgesetzten parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 22.431) der SGK-NR bereits heute die Möglichkeit, Ärztinnen und Ärzte in der Grundversorgung im Falle einer Unterversorgung von der dreijährigen Tätigkeitspflicht zu befreien. In der Folge lehnte der Ständerat die Motion stillschweigend ab, womit sie erledigt war.