Der seit längerer Zeit herrschende Engpass an Medizinprodukten machte sich auch bei den Tollwutimpfstoffen bemerkbar. Weltweit herrschte diesbezüglich Knappheit, weshalb es auch beim Nachschub zu Verzögerungen kam. Als Konsequenz davon waren die beiden in der Schweiz existierenden Anbieter dieser Impfstoffe seit Ende 2023 gezwungen, sich an den Pflichtlagern zu bedienen. Da diese ausreichen mussten, bis sich die Situation entspannte, wurde die Verordnung über die Pflichtlagerfreigabe von Impfstoffen der Humanmedizin angepasst. Ab dem 26. Februar 2024 wurde die Verwendung von Tollwutimpfstoff aus den Pflichtlagern auf berufliche Prophylaxe und die Behandlung nach Tierbissen eingeschränkt. Die Reisemedizin, welche normalerweise am meisten Tollwutimpfstoff braucht, erhielt hingegen keine Impfstoffe aus den Pflichtlagern, um die Verfügbarkeit für die beiden anderen Gruppen gewährleisten zu können.
- Mot-clés
- Date
- 23 février 2024
- Type
- Ordonnance / Arrêté fédéral simple
- Sources
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de Joëlle Schneuwly
Modifié le 22.04.2024
Modifié le 22.04.2024