Im März 2024 reichte die WAK-SR eine Motion ein, die forderte, dass der Parteispendenabzug für natürliche Personen für beide Ehegatten zugelassen wird. Dieser solle zudem rückwirkend für die Jahre 2023 und 2024 gelten.
In seiner Stellungnahme anerkannte der Bundesrat die Ungleichbehandlung für Ehepaare, da der maximal abzuziehende Betrag sowohl für unverheiratete Personen als auch für Ehepaare zusammen bei CHF 10'400 liege. Dennoch beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion wegen fehlender Informationen zu den daraus resultierenden Mindereinnahmen und insbesondere auch wegen der Rückwirkungsforderung, die er generell ablehne. Er stellte jedoch bei Annahme durch die kleine Kammer in Aussicht, im Zweitrat einen Antrag auf Umwandlung in einen Prüfauftrag zu stellen, um eine Gleichbehandlung beim Parteispendenabzug auch ohne Mindereinnahmen zu prüfen. Abschliessend wies der Bundesrat darauf hin, dass durch die allfällige Einführung der Individualbesteuerung die Forderung ohnehin obsolet würde.
Kommissionssprecher Werner Salzmann (svp, BE) zeigte sich in der Ratsdebatte in der Sommersession 2024 erfreut über die konstruktive Antwort des Bundesrates und meinte, dass die Kommission wohl ohnehin auf eine Rückwirkung verzichten werde. Die vom Bundesrat erwähnte Prüfung sei sinnvoll, weshalb der Rat die Motion annehmen solle, damit der Zweitrat dann sowohl die Streichung der Rückforderung als auch den entsprechenden Prüfauftrag stellen könne. Der Ständerat folgte dieser Aufforderung und nahm die Motion mit 31 zu 6 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) an. Die ablehnenden Stimmen stammten von Mitgliedern unterschiedlicher Parteien, hauptsächlich aber von der SP. Dies wohl, weil durch die Forderung Steuererleichterungen für gutverdienende Ehepaare geschaffen würden, während die daraus entstehenden Mindereinnahmen anderswo eingespart werden müssten, wie etwa Ständerat Carlo Sommaruga (sp, GE) in seinem Votum ausgeführt hatte.