In der Frühjahrssession 2024 nahm sich der Nationalrat eines Postulats Wermuth (sp, AG) zur Untersuchung einer Härtefalllösung für Eigenheimbesitzende mit tiefem Einkommen an. Konkret forderte das Postulat den Bundesrat auf, in einem Bericht zu untersuchen, inwiefern eine verfassungskonforme Härtefallklausel für den Eigenmietwert ausgestaltet werden könnte. Ausschlaggebend für die Einreichung des Vorstosses war gemäss Postulant unter anderem ein Beschluss des Bundesgerichts. Das Gericht hatte die Tessiner Härtefallklausel für den Eigenmietwert als nicht verfassungskonform eingestuft, was auch die individuellen Härtefalllösungen anderer Kantone tangiert habe. Insbesondere im Alter stelle der Eigenmietwert oftmals eine grosse finanzielle Bürde dar, wofür es konkrete Lösungsansätze brauche. Thomas Burgherr (svp, AG), der das Postulat gemeinsam mit Philipp Bregy (mitte, VS) in der Herbstsession 2023 bekämpft hatte, mahnte die Mitglieder der grossen Kammer, sich lieber auf die hängige Vorlage zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zu konzentrieren. Weiterführende Probleme könnten nach der Abschaffung des Eigenmietwerts angegangen werden. Bundesrätin Karin Keller-Sutter wies darauf hin, dass das Postulat nur zum Tragen komme, sofern die laufenden Diskussionen zur Eigenmietwertbesteuerung scheiterten. Der Nationalrat lehnte das Postulat mit 118 zu 72 Stimmen ab. Befürwortende Stimmen liessen sich in den geschlossen stimmenden SP- und Grünen-Fraktion sowie einer klaren Mehrheit der Mitte-Fraktion verorten.