Nachdem sich in der Sommersession 2024 bereits die beiden Räte zum Urteil des EGMR zu den Klimaseniorinnen geäussert hatten, veröffentlichte Ende August 2024 auch der Bundesrat eine Stellungnahme. Er bekannte sich zur Mitgliedschaft im Europarat und zur EMRK und betonte die grosse Bedeutung des Schutzes der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie. Er beanstandete jedoch die «weite Auslegung der EMRK», welche der EGMR in diesem Urteil vorgenommen habe. Es gehe nicht an, dass es durch die Rechtsprechung des EGMR zu einer Ausweitung des EMRK-Geltungsbereichs beispielsweise auf die Klimapolitik komme. Zudem teile der Bundesrat die Haltung des Parlaments, dass die Schweiz bereits eine ambitionierte Klimapolitik verfolge, und verwies dabei unter anderem auf das revidierte CO2-Gesetz. Überdies sprach sich der Bundesrat gegen die Ausweitung des Verbandsbeschwerderechts auf die Klimapolitik aus. Dies könne dazu führen, dass dringend benötigte Infrastrukturen nicht gebaut werden könnten. Der Bundesrat erklärte, er werde nun in Einklang mit den Regeln der EMRK dem Ministerkomitee des Europarats Bericht erstatten, wie die Schweiz das Urteil umzusetzen gedenke.

Dossier: Urteil des EGMR zu den Klimaseniorinnen