In der Herbstsession 2024 befasste sich der Nationalrat mit einem von der SiK-NR einstimmig eingereichten Postulat, welches den Bundesrat auffordert in einem Bericht zu überprüfen, ob Finanzierungen aus dem Ausland an Gebetshäuser oder Bildungseinrichtungen in der Schweiz an gewisse Bedingungen geknüpft werden können.
Gemäss Kommissionssprecher Fabian Molina (sp, ZH) habe der Bericht «Imame in der Schweiz» aufgezeigt, dass Zulassungsbedingungen für Betreuungs- und Lehrpersonen gemäss AIG nicht ausreichten, um Extremismus in Gebetshäusern oder religiösen Bildungseinrichtungen zu verhindern. Damit unterbunden werden kann, dass in diesen Einrichtungen mit ausländischen Geldern «extremistisches, gewaltverherrlichendes oder den Menschenrechten zuwiderlaufende[s] Gedankengut» gefördert wird, soll diese ausländische Finanzierung an Bedingungen geknüpft werden – unabhängig von einer spezifischen Religion oder politischen Ideologie.
Der Bundesrat sprach sich gegen das Postulat aus, da der Bericht zu den Imamen auch aufgezeigt habe, dass ein Verbot ausländischer Finanzierung die Verbreitung von extremistischem Gedankengut nicht verringern würde, wie Bundesrat Beat Jans erläuterte. Stattdessen erachte er es als sinnvoller, die Transparenzvorschriften weiter zu verschärfen und die neuen Möglichkeiten zur Überwachung von Finanzflüssen die mit der laufenden Revision des NDG geschaffen werden, zu nutzen. Der Nationalrat folgte jedoch seiner einstimmigen Kommission und hiess das Postulat mit 190 zu 1 Stimme (1 Enthaltung) deutlich gut. Die Stimme gegen den Vorstoss stammte aus der Fraktion der Grünen.