Loi sur le personnel de la Confédération. Modification (OCF 24.068)

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Ende August 2024 legte der Bundesrat seine Botschaft zur Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG) vor. Das BPG sollte neu auch gesetzliche Grundlage für die datenschutzgerechte Rekrutierung von Personal via soziale Medien bieten. Die Revision zielte zudem auf eine Aufgabenentflechtung bei Publica, der Pensionskasse des Bundes. Der Bundesrat wollte nur noch bei den Finanzen mitreden, aber nicht mehr bei den Leistungsbestimmungen, die von der Publica überwacht werden sollen. Zudem sollte die Digitalisierung vorangetrieben werden, indem Arbeitsverträge künftig digital unterschrieben werden können sollten. Da es sich beim BPG um ein behördeninternes Reglement handelt, durfte der Bundesrat laut dem Vernehmlassungsgesetz auf eine Vernehmlassung verzichteten. Trotzdem holte er sich laut Botschaft Stellungnahmen der Personalverbände ein, die sich mit der Revision grösstenteils einverstanden zeigten. Kritisiert wurden allerdings die neu formulierten Begründungen der Kündigungsgründe und die Verjährungsfristen bei personalrechtlichen Massnahmen, die als zu lang beurteilt wurden. Auch der EDÖB äusserte sich kritisch zu einem Punkt der Vorlage. Die Revision sah nämlich auch eine Anpassung der Regelungen von Whistleblowing vor: Neu sollte das Öffentlichkeitsprinzip teilweise ausgeschlossen werden, so sollten die konkreten Meldungen sowie Angaben von Personen, die auf interne Missstände hinwiesen, explizit nicht weitergegeben werden dürfen. Diesen Artikel erachtete der EDÖB allerdings als unnötig, da diese Schutzrechte bereits durch das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) geregelt seien. Mit der Botschaft beantragte der Bundesrat zudem die Abschreibung der Motion 19.4382 zum Einsatz externer Mitarbeitender.

In der Frühjahrssession 2025 beugte sich der Nationalrat über die Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG). Greta Gysin (gp, TI) und Peter Schilliger (fdp, LU) teilten sich die Rolle der Sprechenden für die SPK-NR. Gysin warb im Namen der Kommissionsmehrheit für eine zeitgemässe Revision, mit der die Verwaltung auch dank Anpassungen an technologische Entwicklungen effizienter, transparenter und flexibler werde und auch der Datenschutz eine Stärkung erfahre. Sie führte vier Ziele aus, welche die Gesetzesänderung verfolge: erstens eine Vereinfachung der Administration der beruflichen Vorsorge; zweitens eine Anpassung an das revidierte Bundesdatenschutzgesetz, um elektronische Arbeitsverträge zu ermöglichen und den Umgang mit sensiblen Personendaten besser zu regeln; drittens eine Modernisierung des Personalmanagements, mit der etwa Whistleblowing besser geschützt und überholte Disziplinarmassnahmen abgeschafft werden; viertens Anpassungen beim Verfahren bei Entlassungen.

Eine neunköpfige, aus SVP-Mitgliedern bestehende Kommissionsminderheit hatte den Antrag gestellt, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, das Bundespersonalgesetz gänzlich aufzuheben und das Personalwesen stattdessen dem Obligationenrecht (OR) zu unterstellen. Benjamin Fischer (svp, ZH) argumentierte für ebendiese Minderheit, dass der Bundesrat im Rahmen der Diskussionen um zwei ähnliche Motionen schon vor zwei Jahren selber darauf hingewiesen habe, dass sich das BPG weitgehend dem OR angenähert habe. Es sei also nicht nachvollziehbar, weshalb «eine künstliche Trennung» aufrechterhalten werde. Darüber hinaus sei es nicht gerechtfertigt, dass der Staat seinen Angestellten Privilegien gewähre, die «weit über das hinausgehen, was in der Privatwirtschaft in vergleichbaren Positionen üblich ist», zumal es ja letztlich die Privatwirtschaft sei, die den Bund finanziere, so Fischer.
Greta Gysin warnte im Namen der fünfzehnköpfigen Kommissionsmehrheit vor diesem Ansinnen, das zu wenig Rücksicht auf die Besonderheiten der Bundesverwaltung nehme, mit grossem bürokratischen Aufwand einhergehe und eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen bedeute, die es noch schwieriger machten, geeignete Fachkräfte zu rekrutieren. Die restlichen Fraktionen sprachen sich allesamt gegen den Rückweisungsantrag aus. So wünschte sich etwa Giorgio Fonio (mitte, TI) im Namen der Mitte-Fraktion den Bund als attraktiven Arbeitgeber, der sich mit hohen Standards vom privaten Sektor abheben solle. Barbara Gysi (sp, SG) warf der SVP-Minderheit vor, sie wolle die «Anstellungsbedingungen aushebeln», was ein «Affront gegenüber dem Personal» sei und Beat Flach (glp, AG) warnte davor, dass eine Anpassung an das OR einen Wildwuchs von unterschiedlichen und spezifischen Regelungen in den verschiedenen Departementen nach sich ziehen würde. In der Folge wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen und der Rückweisungsantrag der Kommissionsminderheit mit 131 zu 62 Stimmen abgelehnt. Selbst die SVP-Fraktion stimmte hierbei nicht ganz geschlossen: Von den 65 anwesenden SVP-Mitgliedern votierten drei gegen den Rückweisungsantrag.

Neben dem Rückweisungsantrag lagen in der Detailberatung auch zwei Anpassungsanträge der SPK-NR sowie fünf Minderheitsanträge seitens der Mitte und der SP vor, die vom zweiten Kommissionssprecher, Peter Schilliger (fdp, LU), zusammengefasst wurden: Die Kommission beantragte eine flexible, aber auf maximal fünf Monate befristete Dauer der Probezeit sowie eine angepasste Formulierung beim Whistleblower-Schutz. Beide Kommissionsvorschläge wurden gutgeheissen. Weniger erfolgreich waren die Minderheitsanträge, welche der Nationalrat allesamt deutlich ablehnte: Eine Minderheit Giorgio Fonio (mitte, TI) wollte die Formulierung «schwerwiegende wirtschaftliche oder betriebliche Gründe» beibehalten, nachdem sie der Bundesrat zu «wirtschaftliche oder betriebliche Gründe» hatte abschwächen wollen; eine Minderheit Jean Tschopp (sp, VD) beantragte, den neuen Artikel zur Verjährung der Fristen bei personalrechtlichen Massnahmen wieder zu streichen; eine weitere vom Waadländer Sozialdemokraten angeführte Minderheit forderte zudem einen stärkeren Datenschutz; eine Minderheit Céline Widmer (sp, ZH) wollte die Definition der Schwelle für die Anpassung der Teuerung von Renten streichen; und eine Minderheit Nadine Masshardt (sp, BE) verlangte, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Differenzierung zwischen missbräuchlicher und ungerechtfertigter Kündigung in Bezug auf die Entschädigung wieder gestrichen wird.

In der Gesamtabstimmung hiess die grosse Kammer den Entwurf schliesslich mit 190 zu 2 Stimmen (3 Enthaltungen) gut. Lediglich die Genfer Volksvertreter Christian Dandrès (sp, GE) und Roger Golay (mcg, GE) stemmten sich gegen den Entwurf. Die drei Enthaltungen stammten aus der Fraktion der Grünen. Gleichzeitig schrieb der Nationalrat die Motion 19.4382 ab.

Die SPK-SR habe sich bei der Beratung der Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG) verschiedene Fragen gestellt, leitete Heidi Z'graggen (mitte, UR) ihre Berichterstattung für ebendiese Kommission in der Sommersession 2025 ein. Es seien die jeweils erhaltenen Antworten gewesen, die die SPK-SR überzeugt hätten, auf die Vorlage einzutreten und sie zur Annahme zu empfehlen.
Die Kommission habe sich etwa gefragt, weshalb der Bundesrat nur noch über die Regeln der Finanzierung der beruflichen Vorsorge des Bundespersonals entscheiden wolle, aber nicht mehr über die Leistungsbestimmungen. Damit ein bestehender Rechtskonflikt gelöst werden könne – öffentlich-rechtliche Körperschaften dürfen nicht über beide Regeln bestimmen – sei im neuen BPG vorgesehen, dass die Kassenkommission Publica die Leistungsbestimmungen regle, der Bundesrat aber mindestens indirekt eingebunden bleibe.
Auf die Frage, ob es sich hier um eine «Mini-Revision» handle, habe der Bundesrat überzeugend aufgezeigt, dass die Revision alle dringend zu regelnden Punkte aufnehme, Anpassungen an die Bundespersonalverordnung aber wohl jährlich nötig seien. Auch die Angst, dass aufgrund der Anpassung bezüglich Whistleblowing Bundesstellen Verbrechen nicht mehr melden würden, sei genommen worden. Um das Vertrauen in diese Stellen zu stärken, gebe es zwar keine Meldepflicht mehr, bei «Gefahr für Leib und Leben» sei eine Meldung aber nach wie vor vorgesehen.
Schliesslich sei auch die Frage zu den neu für den Bund möglichen Personalleihverträgen zufriedenstellend beantwortet worden: Die auf die Mo. 19.4382 zurückgehende Anpassung sehe vor, dass temporäre Anstellungen von externen Personen nur dann möglich seien, wenn kein bereits bei der Bundesverwaltung angestelltes Personal für die geplante Tätigkeit verfügbar sei. Ziel bleibe also nach wie vor, Aufgaben vermehrt intern zu vergeben.
Insgesamt – so Heidi Z'graggen abschliessend – sei die Kommission überzeugt, dass die Revision «eine moderne, digitalisierte und effiziente Verwaltung», einen stärkeren Datenschutz und flexiblere Anstellungsbedingungen mit sich bringe. Sie empfehle deshalb Eintreten und beantrage die vom Nationalrat eingebrachten Änderungen mit einer Ausnahme zur Übernahme.
Ohne Gegenantrag trat die kleine Kammer auf das Geschäft ein. Es lagen vier Minderheitsanträge vor, über die in der Folge diskutiert wurde. Die drei Minderheitsanträge von links wurden von Pierre-Yves Maillard (sp, VD) verteidigt. Die Ratslinke wollte eine aus ihrer Perspektive zu weit gehende Aufweichung des Kündigungsschutzes rückgängig machen, stand aber mit einem Stimmenverhältnis von 1:3 jeweils auf verlorenem Posten. Erfolgreicher war die Ratsrechte: Eine Kommissionsminderheit Pirmin Schwander (svp, SZ) erreichte mit 29 zu 14 Stimmen, dass bei ungerechtfertigten Kündigungen eine Entschädigung von null bis acht Monatslöhnen bezahlt wird. Dies entsprach dem Vorschlag des Bundesrats. Die SPK-SR-Mehrheit hatte hingegen erfolglos empfohlen, beim geltenden Recht zu bleiben und sechs bis zwölf Monatsgehälter vorzusehen.
Die in der Gesamtabstimmung einstimmig (40 Stimmen, 2 Enthaltungen) angenommene Vorlage entsprach damit dem vom Nationalrat verabschiedeten Entwurf, was eine Differenzbereinigung unnötig machte. Gleichzeitig schrieb die kleine Kammer die Motion 19.4382 ab.

Am Ende der Sommersession sprachen sich beide Kammern in den Schlussabstimmungen praktisch einstimmig für das neue Bundespersonalgesetz aus. Im Nationalrat gab es eine Gegenstimme (Christian Dandrès, sp, GE) und 2 Enthaltungen (Katharina Prelicz-Huber, gp, ZH und Manuela Weichelt, al, ZG). Im Ständerat passierte das neue Gesetz mit 41 Stimmen und 2 Enthaltungen (Pierre-Yves Maillard, sp, VD, und Carlo Sommaruga, sp, GE).