Im Sommer 2024 reichte die SGK-NR ein Postulat zur «Klärung der Kompetenzen in der Gesundheitspolitik» zur Reaktion auf neue Herausforderungen ein. In einem Bericht sollte der Bundesrat aufzeigen, wie die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen aufgeteilt werden können – etwa bei der Spitalplanung. Der Bundesrat nahm den Prüfantrag an, zumal er der Frage nach den «Grenzen der Bundeskompetenzen sowie [dem] Zusammenspiel[...] mit den kantonalen Verantwortlichkeiten im Gesundheitswesen» ebenfalls begegnet sei. Stillschweigend nahm der Nationalrat das Postulat in der Herbstsession 2024 an.