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Jahresrückblick 2024: Gesundheit, Sozialhilfe, Sport

Die Schweizer Politik in den Bereichen Gesundheit, Sozialhilfe und Sport war 2024 von Debatten und Entscheidungen rund um Versorgungssicherheit, Innovation, Aufarbeitung und Prävention sowie Grossveranstaltungen geprägt, wobei sich viele Diskussionen nicht auf die Beratungen im Parlament beschränkten, sondern – auf einem ähnlichen Niveau wie 2023 – auch Eingang in die mediale Berichterstattung fanden (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse). Bei verschiedenen Gesundheitsthemen kam zudem der direkten Demokratie und dem Föderalismus eine gestaltende Rolle zu.

Versorgungssicherheit ist ein Schlagwort, dass seit geraumer Zeit unter anderem bezüglich genügend Gesundheitsfachpersonen verwendet wird. Wie bereits im Vorjahr trieb der Mangel an Ärztinnen und Ärzten Bundesbern auch 2024 um. So standen verschiedene Geschäfte auf der Traktandenliste von National- und Ständerat, welche diesen Entwicklungen mittels Erhöhung der Studienplätze, Lockerung der Zugangskriterien zum Studium und einfacheren Zulassungsbedingungen für ausländische Ärzteschaft begegnen wollten (vgl. Dossier «Ärztemangel»). Der Annahme einer Motion zur Abschaffung des Numerus Clausus in seiner bisherigen Form kam dabei besondere Aufmerksamkeit zu. Der Entscheid wurde zwar von verschiedenen Seiten begrüsst und als wichtiger Schritt gewertet, gleichzeitig wurde aber auch darauf hingewiesen, dass dies alleine nicht ausreiche, um die langfristigen Herausforderungen der knappen Anzahl Ärztinnen und Ärzte zu bewältigen.

Ebenfalls zu bewältigen gilt es den Fachkräftemangel beim Pflegepersonal. Die in diesem Zusammenhang 2021 angenommene Pflegeinitiative wird in zwei Etappen umgesetzt. Anfang Juli 2024 trat mit dem Bundesgesetz zur Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege die rechtliche Grundlage der ersten Etappe in Kraft, welche eine Ausbildungsoffensive, Abrechnungsmöglichkeiten und ein Förderprogramm beinhaltet. Um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die berufliche Entwicklung zu begünstigen – die Elemente der zweiten Etappe –, gab der Bundesrat im Mai entsprechende Vorentwürfe in Vernehmlassung.

Die Gefährdung der Versorgungssicherheit betrifft auch die Spitäler. Daran änderte sich auch dieses Jahr nichts. Zurückzuführen ist dies gemäss Printmedien neben dem oben vorgestellten Fachkräftemangel etwa auf finanzielle Aspekte wie nicht kostendeckende Tarife, inflationsbedingt steigende Kosten, nötige Investitionen und systemische Fehlanreize. Zwei Drittel der Schweizer Krankenhäuser schlossen das Jahr 2023 mit einem Defizit ab, für verschiedene Spitäler mussten Rettungspakete geschnürt werden. Vorschläge zur Lösung der Probleme der Spitäler umfassten Tarifreformen, die Förderung ambulanter Behandlungen, Überarbeitungen der Leistungskataloge, bessere digitale Infrastrukturen, Spitalkonsolidierungen und eine interkantonale oder nationale Spitalplanung. Letztere beide Punkte wurden in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen aufgenommen, welche die grosse Kammer 2024 guthiess, respektive welche in diesem Jahr eingereicht wurden (vgl. Dossier «Spitalkonsolidierungen und interkantonale bzw. nationale Planung»). Da die Gesundheitsversorgung verfassungsrechtlich traditionellerweise in den Kompetenzbereich der Kantone fällt, schwangen bei den Diskussionen über die Zukunft der Spitalplanung entsprechend auch regionalpolitische Fragen mit.

Ein weiterer altbekannter Schwerpunkt der Debatten zur Versorgungssicherheit lag 2024 auf der Verfügbarkeit von Medikamenten. Die Medien sprachen von mehreren Hundert Arzneimitteln, die in der Schweiz derzeit fehlten. Verantwortlich gemacht wurden die Produktionsverlagerung nach Asien, die Abhängigkeit von wenigen Standorten und die geringen Sicherheitsmargen in den Lieferketten. Während der Bundesrat im August ein Massnahmenpaket zur Versorgungssicherheit in diesem Bereich verabschiedete, kam im Oktober die Initiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» erfolgreich zustande. Das Parlament befasste sich darüber hinaus mit Geschäften zur Verhinderung von Medikamentenverschwendung (Mo. 22.4245 und Mo. 24.3397), zur erleichterten Zulassung von Medikamenten (Mo. 23.4535) und zu einer verbesserten Zusammenarbeit mit der EU (Po. 24.3216).

Innovation – das zweite grosse im Themenbereich «Gesundheit» präsente Schlaglicht von 2024 – bezieht sich vor allem auf Digitalisierungsbestrebungen. Massgeblich dazu beitragen soll das Programm DigiSanté, welches in der ersten Jahreshälfte von National- und Ständerat abgesegnet wurde. Dabei sollen Synergieeffekte mit bestehenden Vorhaben genutzt werden. Eines dieser Vorhaben ist das elektronische Patientendossier. Auch diesem widmete sich das Parlament im Frühjahr 2024, indem es eine Übergangsfinanzierung beschloss, um das mittlerweile als Sorgenkind bekannte Projekt bis zur für 2027 geplanten Gesetzesrevision zu stabilisieren.

Den Sorgenkind-Status in der Zwischenzeit zwar losgeworden war Covid-19. Dennoch standen die Pandemie und deren Folgen auch in diesem Jahr auf der politischen Agenda. Thematisiert wurden Fragen rund um die Aufarbeitung der Pandemie und die Prävention zukünftiger Pandemien. Im Bundeshaus setzte man sich etwa mit einer zeitnahen und qualitativ hochwertigen Datenbereitstellung während Gesundheitskrisen (Mo. 23.3681) und der Schaffung einer genomischen Plattform (Mo. 21.4175) auseinander. Die Stimmbevölkerung hatte im Juni über die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» zu befinden, welche von massnahmenkritischen Gruppen lanciert worden war und an der Urne deutlich abgelehnt wurde. Ein weiteres Volksbegehren aus ähnlichen Kreisen, die «Aufarbeitungsinitiative», scheiterte bereits im Sammelstadium. Ferner blieben Massnahmengegnerinnen und -gegner 2024 auch mit einer Staatshaftungsklage gegen den Bund erfolglos. Diese wurde abgewiesen, weil das Bundesgericht die getroffenen Massnahmen als verhältnismässig und nicht widerrechtlich beurteilte. Für Schädigungen, die durch die Covid-19-Impfung verursacht worden waren, wurden 2024 zum ersten Mal Entschädigungen bewilligt. Gegenstand kontroverser Diskussionen waren überdies der Pandemievertrag und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO, welche in der Kategorie «Epidemien» für den Peak in der Berichterstattung im April 2024 verantwortlich sein dürfte (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Mit ihnen sollten die internationale Zusammenarbeit im Falle eine Pandemie gefördert und die WHO als zentrale Koordinationsinstanz gestärkt werden. Die Gegnerschaft befürchtete hingegen, dass dadurch die nationale Souveränität beschnitten werden könnte.

Untrennbar mit dem Präventionsgedanken verbunden war 2024 zudem der Umgang mit Suchtmitteln. Die Frage nach dem geeigneten Ausmass an Prävention scheidete jedoch die Geister, wie die Behandlungen von National- und Ständerat zur Umsetzung der «Kinder ohne Tabak»-Initiative beispielhaft veranschaulichten. Während dieser Prozess Ende Jahr noch nicht abgeschlossen war, trat Anfang Oktober das neue Tabakproduktegesetz in Kraft, in dem ebenfalls verschiedene Präventionselemente – unter anderem ein Abgabeverbot an Minderjährige und neue Bildwarnhinweise – enthalten sind. In puncto bereits Suchtmittel konsumierender Personen kann Prävention auch darauf abzielen, den Bezug vom Schwarzmarkt zu unterbinden oder die Gefahr von schlechter Produktequalität zu mindern. Dies ist Teil der Pilotprojekte zur regulierten Abgabe von nichtmedizinischem Cannabis in verschiedenen Schweizer Städten, über die im Verlaufe des Jahres immer wieder in den Medien berichtet wurde. Darüber hinaus lancierte im Frühling ein privates Kollektiv eine Volksinitiative zur Legalisierung von Cannabis.

Weiter im Zeichen von Prävention stand die 2024 zur Sozialhilfe betriebene Politik. Eine Motion zur Verlängerung des Armutspräventionsprogramms und der Verabschiedung einer nationalen Strategie wurde zuerst im Rahmen der ausserordentlichen Session zum Thema «Armut in der Schweiz» vom Nationalrat und schliesslich in der Herbstsession vom Ständerat angenommen. Abgelehnt wurden indes ein Postulat, welches die Einführung effektiver Programme zur Sozial- und Überschuldungsprävention zum Inhalt hatte, sowie ein Postulat, das zur Verhinderung von gesundheitlichen und sozialen Folgeproblemen den Abschluss von Mietverträgen mit Obdachlosen forderte.

Die diesjährige Agenda der Schweizer Sportpolitik wurde durch die Planung und Durchführung von Grossanlässen bestimmt. Zum einen fand im Herbst die Radweltmeisterschaft in Zürich statt, die durch den Unfalltod einer Schweizer Juniorin überschattet wurde. Zum anderen kam nach der enttäuschenden Nichtberücksichtigung als Austragungsstätte für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2030 im Vorjahr Bewegung in eine neue Kandidatur – dieses Mal für die Winterspiele 2038. Da die Schweiz in den sogenannten «privilegierten Dialog» mit dem IOC aufgenommen wurde, hat sie nun die Möglichkeit, bis Ende 2027 an ihrem Bewerbungsdossier zu arbeiten. Erfüllt dieses die Anforderungen, entfällt ein Wettbewerb mit anderen Kandidierenden. Angesichts der Tatsache, dass die Fussball-Europameisterschaft 2025 der Frauen hierzulande ausgerichtet wird, beschäftigte sich die Politik auch mit Entscheidungen bezüglich dieses Events. Im Mittelpunkt des Interesses stand insbesondere die vom Bundesrat vorgesehene Unterstützung in der Höhe von CHF 4 Mio. Stände- und Nationalrat erhöhten diese Mittel auf Initiative der ständerätlichen Kommission Ende Jahr hingegen auf CHF 15 Mio. (Mo. 24.3011).

Jahresrückblick 2024: Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
Dossier: Rétrospective annuelle 2024

Ende September 2024 reichte Marcel Dobler (fdp, SG) eine Motion ein, mit der er mehr Transparenz bei den Medikamentenpreisen forderte, um dadurch die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger senken zu können. Dobler wollte in seiner Motion zwei Punkte regeln: Zum einen solle eine Anpassung der Preisbekanntgabe-Verordnung die Apotheken dazu verpflichten, online die tatsächlich zu bezahlenden Preise für Medikamente – auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel – aufzuführen. Derzeit sei die Veröffentlichung von Nettopreisen für verschreibungspflichtige Medikamente untersagt, weil diese Praxis als Publikumswerbung interpretiert werde. Dadurch würde jedoch Intransparenz geschaffen und der Verkauf von Medikamenten zu tieferen Preisen gehemmt. Zum anderen sollen Produktevergleiche anhand von Indikationen, Krankheitsbildern, Dosisstärken und Packungsgrössen möglich sein, um die Suche nach kostengünstigen Alternativen im Vergleich mit den Originalpräparaten zu erleichtern. Die entsprechenden Suchfunktionen dürften die Anbietenden gegenwärtig ebenfalls nicht zur Verfügung stellen. Dobler merkte auch an, dass auf Anfang 2024 ein Selbstbehalt von 40 Prozent für teure Originalpräparate eingeführt worden sei. Die aktuelle Regulierung, die sich an den Maximalpreisen orientiere, bremse somit Einsparpotenziale bei verschreibungspflichtigen Medikamenten aus. Die Landesregierung empfahl das Geschäft zwar zur Annahme, wies in der schriftlichen Stellungnahme aber darauf hin, dass es bei Annahme des Vorstosses keiner Änderung der Preisbekanntgabe-Verordnung bedürfe, da bereits zum gegebenen Zeitpunkt sowohl stationäre als auch Online-Apotheken bei allen Arzneimitteln zur Angabe der tatsächlich zu bezahlenden Preise verpflichtet seien. Zur vollständigen Erfüllung der Motion notwendig sei indes eine Anpassung der Arzneimittel-Werbeverordnung. Der Nationalrat nahm den Vorstoss in der Wintersession 2024 stillschweigend und diskussionslos an.

Prix des médicaments. Indiquer les prix de manière transparente aux clients afin de réduire les coûts de la santé (Mo. 24.4230)

Le nouveau Baromètre des préoccupations 2024 établi par UBS en collaboration avec gfs.bern – préalablement publié par Crédit Suisse – est disponible. Le système de santé, incluant les primes maladies, est la thématique qui préoccupe le plus les Helvètes en 2024. En effet, elle tourmente 48 pour cent de l'électorat suisse. Elle est suivie de la protection de l’environnement et du climat qui prend la deuxième place (32%), mais les préoccupations à ce sujet ont diminué depuis 2023 (-6 pp). A la troisième marche du podium des préoccupations se trouve la prévoyance vieillesse (29%) qui a elle aussi diminué en une année (-3 pp). Dans le top dix, les thématiques de la santé (+8 pp), de l'asile (+8 pp ; quatrième place), de l’immigration (+3 pp ; cinquième place), des coûts du logement (+3 pp ; sixième place), de la sécurité et de la criminalité (+6 pp ; dixième place) ont plus inquiété les participantes et les participants en 2024 qu'en 2023. L'analyse a aussi laissé transparaître que l'incertitude économique et l'augmentation du coût de la vie inquiètent les personnes interrogées.
L'étude mentionne que l'importance des inquiétudes liées à la thématique de la santé pourrait être due aux objets politiques votés en 2024 ainsi qu'à l'augmentation des primes. Gfs.bern souligne que les préoccupations économiques ont changé au fil des années. En effet, le chômage et la stabilité du système financier ne font plus partie du top 20, comme cela a déjà été noté par le passé. Ce sont plutôt les frais de logement qui préoccupent la population. Cette thématique a été mentionnée par 25 pour cent de l'électorat interrogé. Cependant, l'étude note que d'autres facteurs influencent les préoccupations de la population helvétique. Ainsi, la génération ou le sexe de la personne interrogée influencent son degré d'inquiétude ressentie pour une thématique.
Pour les Helvètes, l'innovation est importante. Cette dernière serait particulièrement soutenue par les institutions de formation et de recherche suisses, les PME, les start-up ou les entreprises internationales. Mais, les institutions politiques inciteraient peu à l'innovation. De plus, près de la moitié de l'électorat estime que le gouvernement et l’administration suisses ne sont pas à la hauteur dans leurs domaines de travail. Toutefois, la confiance accordée aux acteurs suisses est plus importante que celle témoignée pour les acteurs internationaux. Les bouleversements géopolitiques inquiètent plutôt fortement ou très fortement la majorité des interrogé.e.s. Le rapport s'est ainsi intéressé aux préoccupations liées à l'UE (18% ; huitième place), qui ont diminué depuis l'année précédente (-8 pp), ou encore à l'inquiétude de la perte de la neutralité suisse. Aussi, la Suisse serait perçue comme capable de s'adapter (64%) et 49 pour cent des interrogé.e.s font confiance au degré de préparation de la Suisse. Toutefois, 76 pour cent estiment que la Suisse devrait être plus offensive vis-à-vis de l'étranger quand elle défend ses intérêts.
En ce qui concerne la perception de la satisfaction personnelle, la majorité l'a qualifiée positivement, mais la part de personnes jugeant la situation actuelle comme bonne et qui perçoit l'avenir avec optimisme a diminué.

Sorgenbarometer 2021–2030
Dossier: Baromètre des préoccupations (dès 1996)

Pour la conseillère nationale écologiste, Greta Gysin (TI), si le télétravail présente de nombreux avantages, il ne faut pas négliger les risques potentiels pour la santé des travailleurs et travailleuses. En effet, selon TravailSuisse, il est plus difficile pour les employé.e.s de séparer vie professionnelle et vie privée, avec notamment le problème de devoir être atteignable à tout moment. C'est pourquoi, la députée souhaite charger le Conseil fédéral de modifier la Loi sur le travail (LTr) afin de garantir aux travailleurs et travailleuses le droit de ne pas être disponible durant son temps libre.
Guy Parmelin, ministre de l'économie, a réitéré l'opinion du gouvernement qui estime que des limites légales concernant l'indisponibilité durant le temps de repos existent déjà, comme cité dans les réponses aux motions 21.3139 et 17.3201. Il a également indiqué que le droit de ne pas être joignable était explicitement prévu dans les travaux de mise en œuvre de l'initiative parlementaire Burkart (plr, AG) qui a pour objectif de réglementer le télétravail. Au final, le Conseil national a refusé la motion par 125 voix, contre 59 et 3 abstentions. Le PLR (27 voix), l'UDC (65 voix), le Centre (24 voix) et le PVL (9 voix) ont constitué la majorité.

Garantir le droit à l'indisponibilité pendant le temps libre (Mo. 24.3342)
Dossier: Réglementation du télétravail

Lors de la session d'hiver 2024, une semaine après l’examen par le Conseil des États de la Loi sur les biens utilisés pour la torture (LBT), le Conseil national s’est penché sur les dernières divergences. La chambre basse s'est particulièrement concentrée sur l’article 2, qui concerne l’exclusion des produits thérapeutiques du champ d’application de la LBT. La majorité de la Commission des affaires juridiques du Conseil national (CAJ-CN) a tenu à maintenir sa position initiale, défendant l’inclusion des médicaments dans la loi. À l’inverse, une minorité composée de neuf députés UDC s’est ralliée à la version du Conseil des États, qui propose d’exclure de la LBT les médicaments susceptibles d’être utilisés à des fins de torture.
Au nom de cette minorité, Manfred Bühler (udc, BE) a souligné que la Loi sur les produits thérapeutiques (LPTh) prévoit déjà des obligations strictes en matière d’autorisation et d’importation des médicaments. Il estime donc qu’ajouter une réglementation spécifique dans la LBT créerait une insécurité juridique en raison des potentielles contradictions entre les deux cadres législatifs. Selon lui, certains produits pouvant avoir des usages multiples, des conflits de compétence risqueraient d’émerger.
À l’inverse, Jessica Jaccoud (ps, VD), opposée à l’exclusion des produits thérapeutiques du texte, a défendu l’idée que les finalités des deux lois étant distinctes, il n’y aurait donc pas de risque d’insécurité juridique. La députée vaudoise a illustré son propos en expliquant qu’un même médicament pourrait relever de la LPTh ou de la LBT selon son usage : un traitement médical dans un cadre thérapeutique ou une injection létale dans un contexte de torture. Le ministre de l’économie, Guy Parmelin, a aussi rappelé que si la version initiale de la LBT était adoptée, tout médicament utilisé à des fins de torture relèverait de cette loi et non plus de la LPTh, garantissant ainsi une cohérence dans la répartition des objectifs législatifs. Enfin, au nom de la CAJ-CN, Raphaël Mahaim (vert.e.s, VD) a réaffirmé son soutien à la version du Conseil fédéral, appelant à clarifier l’encadrement des produits thérapeutiques en lien avec la torture de ceux utilisés à des fins médicales.
A l'issue du débat, le Conseil national a préféré inclure les médicaments dans la LBT. Par 119 voix (27 PLR, 37 PS, 26 Centre, 8 Vert'libéraux et 21 Vert.e.s) contre 64 voix UDC, la chambre basse a refusé la modification du Conseil des Etats et lui renvoie le texte.

Loi sur les biens utilisés pour la torture (MCF. 23.066)

Nachdem der Nationalrat in der Sommersession 2024 eine Motion seiner SGK zum Verwurf von Medikamenten aufgrund ungeeigneter Packungsgrössen oder Dosisstärken gutgeheissen hatte, beschäftigte sich der Ständerat in der Wintersession des gleichen Jahres mit dem Vorstoss. Erich Ettlin (mitte, OW) führte als Sprecher der SGK-SR die Überlegungen der ständerätlichen Kommission aus: Diese sei zum Schluss gekommen, dass alle Forderungen der Motion auf Verordnungsstufe umgesetzt werden könnten. Nachdem sich auch Gesundheitsministerin Baume-Schneider für Annahme des Vorstosses ausgesprochen hatte, stimmte die kleine Kammer der Motion stillschweigend zu.

Tenir compte du gaspillage causé par des emballages ou dosages inappropriés dans le prix des médicaments (Mo. 24.3397)

Mitte Oktober 2024 reichte die SGK-NR eine Motion ein, mit der sie Massnahmen zur Überprüfung und Anpassung der Tarmed-Tarife für die Tätowierung des Brustwarzenhofs forderte. Diese Tätowierung stellt bei vielen Brustkrebspatientinnen nach einer Mastektomie einen wichtigen Teil des Brustwiederaufbaus dar. Konkret beabsichtigte die Kommission mit ihrem Vorstoss, dass der erforderliche Zeitaufwand und die notwendige Expertise für eine solche Tätowierung angemessen in den Tarifen berücksichtigt werden. Sie begründete ihr Anliegen damit, dass diese Leistung – durchgeführt von einer Fachperson – zurzeit lediglich mit CHF 47 pro Warzenhof für einen Aufwand von 12 Minuten durch die OKP vergütet werde. Werde die Tätowierung von spezialisierten Dermapigmentologen und Dermapigmentologinnen vorgenommen, beliefen sich die Kosten für die dort 1-2 Stunden dauernde Arbeit hingegen auf ganze CHF 900 pro Warzenhof. Angesichts der niedrigen Vergütung gebe es praktisch keine Ärztinnen und Ärzte, die solche Tätowierungen anböten oder nicht-ärztliches Personal bei der Leistungserbringung beaufsichtigten. Viele Brustkrebspatientinnen hätten daher keinen Zugang zu einer von ihrer Krankenkasse übernommenen Tätowierung. Dies sei unfair, da es den betroffenen Frauen zustehe, ihre körperliche Integrität zurückzuerlangen. Der Bundesrat sprach sich in seiner schriftlichen Stellungnahme für die Annahme der Motion aus. Im Rahmen der Prüfung der neuen Tardoc-Version könne er die Vergütung der Leistungen, die im Zusammenhang mit der Tätowierung stehen, im Vergleich zu Tarmed gezielt aufwerten und so das Geschäft umsetzen. Stillschweigend hiess der Nationalrat den Vorstoss in der Wintersession 2024 gut. Eine identische Motion Amaudruz (svp, GE, Mo. 24.3977) wurde von der grossen Kammer in der gleichen Session ebenfalls angenommen.

Cancer du sein. La vie après une mastectomie (Mo. 24.4260)

En décembre 2024, le Conseil des Etats a examiné la loi sur les biens utilisés pour la torture (LBT). A la tribune, au nom de la Commission des affaires juridiques (CAJ-CE), Matthias Michel (plr, ZG) a défendu la nécessité de cette loi, soutenue par la majorité de la commission. Ensuite, Pirmin Schwander (udc, SZ), représentant une minorité au sein de son groupe, a exprimé son opposition, estimant que les objectifs du texte étaient déjà couverts par d'autres lois suisses. Il a proposé une alternative, demandant au Conseil fédéral, par l'intermédiaire de Guy Parmelin, de combler les éventuelles lacunes au niveau réglementaire. Le Conseil des Etats a toutefois accepté d'entrer en matière sur la LBT par 41 voix contre 2 voix UDC et une abstention.
Lors de la discussion par articles, Matthias Michel (plr, ZG) a précisé les positions de la CAJ-CE. La commission soutient les amendements du Conseil national, sauf concernant les biens dits de torture secondaires, qui peuvent avoir des usages légaux, mais aussi être détournés à des fins de torture. La CAJ-CE propose de les soumettre à un régime d’autorisation. S'agissant des médicaments, elle recommande de maintenir leur réglementation dans la loi existante sur les produits thérapeutiques (LPTh), afin d’éviter des chevauchements de compétences et des incertitudes juridiques. Ensuite, représentant une minorité (composée de 5 élu.e.s du PS, des Vert-e-s et du Centre), Carlo Sommaruga (ps, GE) a plaidé pour suivre la position du Conseil national et du Conseil fédéral. Il a défendu un concept législatif global regroupant toutes les recommandations du Conseil de l’Europe dans la LBT. Selon lui, cette approche renforcerait la cohérence et la crédibilité internationale de la Suisse. Cependant, cette proposition a été rejetée par 30 voix contre 15.
Finalement, le Conseil des États a adopté la version soutenue par la majorité de la CAJ-CE. Le vote final sur l’ensemble du texte a été approuvé par 40 voix contre 2 et 3 abstentions. En raison des divergences, le projet retourne maintenant au Conseil national pour la suite du processus législatif.

Loi sur les biens utilisés pour la torture (MCF. 23.066)

Mitte Oktober 2024 legte der Bundesrat seine Botschaft zur Feuerwerksinitiative vor. Er erläuterte darin, dass mit der Initiative der Schutz von Mensch und Umwelt gestärkt würde, da dadurch die Luft- und Bodenverschmutzung vermindert würde und es auch zu weniger Unfällen durch Feuerwerkskörper kommen dürfte. Es gelte jedoch zu berücksichtigen, dass die Gemeinden und Kantone bereits über die notwendigen rechtlichen Grundlagen verfügten, den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerk zu begrenzen. Zudem stelle Feuerwerk für viele Personen am Nationalfeiertag und an Silvester eine erhaltenswerte Tradition dar, was auch das Bundesgericht in einem Urteil bestätigt habe. Schliesslich komme ein Verbot von lautem Feuerwerk einem Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Unternehmen, welche diese vertreiben, gleich.
Aus diesen Gründen beantragte der Bundesrat die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» zur Ablehnung zu empfehlen.

Volksinitiative 'Für eine Einschränkung von Feuerwerk'

Sarah Wyss (sp, BS) reichte im September 2022 ein Postulat mit dem Titel «Nachhaltig und innovativ die Auswirkungen der Tigermücken bekämpfen» ein. Darin betonte sie die zunehmende – durch den Klimawandel noch geförderte – Ausbreitung des Insekts sowie die damit einhergehenden Gesundheitsrisiken zum Beispiel durch das Dengue- und Chikungunya-Fieber. Kantone wie Basel-Stadt oder das Tessin hätten zwar unter anderem mittels Monitoring und Informationskampagnen bereits Anstrengungen unternommen, die Mücke zu bekämpfen, der Bundesrat habe in seiner Antwort auf eine gleichnamige Interpellation Wyss (Ip. 21.3521) hingegen keinen weiteren Handlungsbedarf eruiert als die vereinzelt schon existierenden (über-)kantonalen Projekte. Aus diesem Grund forderte Wyss mit ihrem Vorstoss neben dem Aufbau eines schweizweiten Monitorings und der Lancierung einer Informationskampagne, welche in Zusammenarbeit mit den Kantonen erfolgen sollten, auch die Unterstützung wissenschaftlich basierter Bekämpfungsprojekte sowie die «rigoros[e]» Bekämpfung neuer Populationen. Die Landesregierung zeigte Verständnis für die Bedenken der Postulantin, wies aber auf die vom Bund bereits ergriffenen respektive unterstützten Massnahmen hin. Dazu zählten ein Monitoring auf Hauptverkehrsrouten und Verkehrsknotenpunkten, die Informationsbereitstellung über eine Internetseite sowie innovative Forschungsprojekte. Angesichts der sich zurzeit im Gange befindenden Arbeiten empfehle die Exekutive indes die Ablehnung des Postulats. Der Vorstoss wurde in der Herbstsession 2024 vom Nationalrat behandelt. Weil sich Wyss für die Sitzung abgemeldet hatte, kam es ohne Diskussion zur Abstimmung, bei der das Postulat mit 95 zu 89 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) angenommen wurde. Die Fraktionen der SP, Grünen, Mitte und GLP sprachen sich geschlossen respektive grossmehrheitlich für den Vorstoss aus, die SVP- und FDP-Fraktionen hingegen stimmten geschlossen dagegen.

Nachhaltig und innovativ die Auswirkungen der Tigermücken bekämpfen (Po. 22.4018)

Nachdem der Nationalrat in der Frühjahrssession 2024 die Motion der FDP.Liberalen-Fraktion «Schluss mit teuren Doppelspurigkeiten bei Gesundheitsdaten: Mehrfachnutzung jetzt anpacken!» gutgeheissen hatte, beschäftigte sich der Ständerat in der darauffolgenden Herbstsession mit dem Anliegen. SGK-SR-Sprecher Damian Müller (fdp, LU) stellte den Vorstoss seinen Ratskolleginnen und -kollegen vor. Durch die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen und dem Ergreifen geeigneter Massnahmen soll das Potenzial der Digitalisierung optimal ausgeschöpft und die Kommunikation zwischen verschiedenen Gesundheitsakteurinnen und -akteuren verbessert werden. Dabei könne auf bereits bestehenden Grundlagen wie dem Förderprogramm Digisanté aufgebaut werden. Die Kommission habe sich mit 8 Stimmen (bei 1 Enthaltung) für den Vorstoss ausgesprochen. Gesundheitsministerin Baume-Schneider mass Digisanté ebenfalls eine grosse Bedeutung für die Effizienzsteigerung zu. Weiter verwies sie auf verschiedene laufende Arbeiten, hob das konsequente Engagement des Bundesrats für die digitale Transformation des Gesundheitswesens hervor und empfahl die Motion zur Annahme. Stillschweigend folgte die kleine Kammer diesem Votum.

Halte aux doublons onéreux! Permettre rapidement l'utilisation multiple des données médicales (Mo. 23.3601)

Der Thurgauer Nationalrat Christian Lohr (mitte, TG) verlangte in einer Motion, dass mittels «dezentrale[r] Konzentration» von Spitälern auch künftig eine flächendeckende Gesundheitsversorgung gewährleistet und die Qualität und die Effizienz der Versorgung verbessert werden soll. Die Motion kam in der Herbstsession 2024 in den Nationalrat. Dort bezeichnete der Motionär die Planung der kantonalen Gesundheitsversorgung als ineffizient und unkoordiniert. Es gebe zu viele Spitäler, was zu finanziellen Defiziten und einem Mangel an qualifiziertem Personal führe. Mittels grösserer regionaler Planungsregionen und einer Konzentration spezialisierter Medizin, basierend auf objektiven Kriterien, könnten Doppelspurigkeiten reduziert und die Qualität gesteigert werden. Gesundheitsministerin Baume-Schneider zeigte sich mit dem Ziel des Vorstosses prinzipiell einverstanden, gab allerdings zu bedenken, dass die Spitalplanung in den Kompetenzbereich der Kantone falle. Deshalb, und weil der Bundesrat beispielsweise mit einer 2022 in Kraft getretenen Verordnungsänderung bereits Massnahmen zur Verbesserung der Koordination ergriffen habe, empfehle er die Motion zur Ablehnung. Der Nationalrat nahm den Vorstoss jedoch mit 128 zu 60 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) an, wobei sämtliche Gegenstimmen aus dem Lager der SVP-Fraktion stammten.

Planification hospitalière intercantonale. Coordination décentralisée de la médecine spécialisée et couverture médicale de base sur l'ensemble du territoire (Mo. 23.3814)
Dossier: Consolidations hospitalières et planification intercantonale resp. nationale

Während der Herbstsession 2024 debattierte der Nationalrat über ein Postulat Hurni (sp, NE) zur Erstellung eines Berichts über medizinische Fehler in der Schweiz. In diesem sollte neben den Ursachen auch auf die Fehlerarten und die bereitgestellten finanziellen Mittel zur Fehlerverhütung eingegangen werden. Die gemeldeten Fehler der Jahre 2022 und 2023 sollten unter anderem in Bezug auf ihre Zahl, gesundheitlichen und tödlichen Folgen sowie auf potenzielle Zusammenhänge mit allfälligen Ausbildungsmängeln der Ärzteschaft beleuchtet werden. Zudem warf Hurni die Frage auf, ob die Einführung eines Meldesystems für medizinische Fehler in Betracht gezogen werden müsse. Da der Postulant 2023 in die kleine Kammer gewählt worden war, übernahm Parteikollege Emmanuel Amoos (sp, VS) das Anliegen. Er wies darauf hin, dass die Eidgenössische Qualitätskommission bereits einen entsprechenden Bericht in Auftrag gegeben habe, dieser aber bislang noch nicht erschienen sei. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider erklärte, dass es aufgrund rechtlicher Fragen Verzögerungen gebe. Angesichts der laufenden Arbeiten empfehle der Bundesrat die Ablehnung des Postulats. Der Nationalrat folgte dieser Empfehlung und sprach sich mit 128 zu 64 Stimmen gegen den Vorstoss aus.

Pour un véritable plan national de prévention contre les erreurs médicales en Suisse (Po. 23.3863)

In der Herbstsession 2024 behandelte der Nationalrat eine Motion Hurni (sp, NE), die vom Bundesrat Gesetzesbestimmungen verlangte, welche die Ausbildung von genügend Ärztinnen und Ärzten – insbesondere im Bereich Hausärzteschaft – sicherstellen soll. Da der Motionär in der Zwischenzeit in die kleine Kammer gewählt worden war, vertrat seine Parteikollegin Brigitte Crottaz (sp, VD) den Vorstoss. Crottaz erläuterte, dass die Schweiz zu wenig Ärztinnen und Ärzte ausbilde und es eine starke Abhängigkeit von ausländischen Fachkräften gebe. Viele Absolventinnen und Absolventen des Medizinstudiums wählten zudem eine Zukunft in einer lukrativen Spezialisierung anstatt in der Grundversorgung, was die Situation zusätzlich verschärfe. Wie bereits in einer Petition (Pet. 24.2029) von mfe gefordert, ziele auch die Motion Hurni auf den Ausbau der Aus- und Weiterbildungsplätze – letztere in Form von Praxisassistenzstellen – und auf die Förderung der Hausarztmedizin ab. Gesundheitsministerin Baume-Schneider erklärte, dass die hausärztliche Versorgung gemäss einer Obsan-Studie bis 2030 gesichert ist – allerdings nur dank der ausländischen Ärzteschaft. Der Bundesrat anerkenne den Handlungsbedarf und habe bereits Massnahmen wie ein Sonderprogramm zur Erhöhung der jährlichen Medizinstudiumsabschlüsse von 850 im Jahr 2016 bis 1’300 im Jahr 2025 ergriffen. Gerade bezüglich Haus- und Kinderärzteschaft bedürfe es jedoch zusätzlicher Anstrengungen. Daher sei für den Herbst 2024 vorgesehen, die Agenda Grundversorgung zu lancieren, die weitere Massnahmenvorschläge zur Verbesserung der Situation beinhalten werde. Angesichts der laufenden Arbeiten und der geplanten Agenda empfahl die Landesregierung die Motion zur Ablehnung. Der Nationalrat hingegen stimmte dem Geschäft mit 97 zu 91 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) zu. Damit vermochten sich die geschlossen stimmenden Fraktionen der FDP, SP und Grünen gegen die restlichen Fraktionen durchzusetzen, welche sich grossmehrheitlich gegen das Begehren aussprachen.

Pénurie de médecins en Suisse. Mieux vaut prévenir que guérir! (Mo. 23.3854)
Dossier: Pénurie de médecins

Während der Herbstsession 2024 beschäftigte sich der Nationalrat mit einer Motion Porchet (gp, VD), welche besseren Zugang zu Insulinpumpen für Diabetikerinnen und Diabetiker forderte. Der Vorstoss zielte auf eine Anpassung der MiGeL ab, damit Insulinpumpen nicht nur gemietet, sondern mit Unterstützung der Krankenkasse auch gekauft werden können. In der Schweiz nützen laut Motionärin aufgrund ungenügender Kostenerstattung und erhöhter Preise lediglich 20 Prozent der insulinabhängigen Diabetikerinnen und Diabetikern eine solche Pumpe. Langfristig gestalte sich der Kauf einer Pumpe günstiger als die Miete, da Mietverträge mit hohen Fixkosten verbunden seien. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider sprach sich gegen den Vorstoss aus. Der Kauf von Insulinpumpen bedeute für die Versicherungen eine kostenintensive Vorfinanzierung, die mit Unsicherheiten bei der Refinanzierung einhergehe, da die Versicherten ihre Krankenkasse wechseln oder die Therapie abbrechen könnten. Zudem erlaube das Mietmodell den Patientinnen und Patienten einen schnelleren Zugang zu technischen Innovationen. Die grosse Kammer lehnte die Motion mit 126 zu 64 Stimmen (bei 1 Enthaltung) ab. Einzig die Fraktionen der SP und der Grünen sowie zwei Mitglieder der SVP-Fraktion stimmten für den Vorstoss.

Accès aux pompes à insuline pour les diabétiques (Mo. 23.3822)

Mitte September 2024 kam eine Motion Wasserfallen (sp, BE) in den Nationalrat, welche die Einführung eines Patientinnen- und Patientenfonds forderte. Da die Motionärin im Vorjahr in den Ständerat gewählt worden war, präsentierte Parteikollegin Barbara Gysi (sp, SG) das Anliegen. Sie erklärte, dass durch medizinische Behandlungen entstandene Schäden oftmals durch das existierende Haftungsrecht nicht genügend abgedeckt würden und entsprechende Verfahren häufig lange dauerten. Bis die Haftungsfrage geklärt sei, könnten mittels des geforderten Fonds Überbrückungsleistungen gezahlt werden. 2015 habe der Bundesrat einen Bericht veröffentlicht, in dem unter anderem Lücken bei der Entschädigung von Patientinnen und Patienten aufgezeigt worden seien, allerdings habe sich diesbezüglich bislang wenig getan. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider sprach sich gegen den Vorstoss aus. Anstelle eines Fonds solle die Patientensicherheit und die Schadensprävention durch Qualitätsmassnahmen und durch niederschwellige Beratungsangebote gestärkt werden. Der Nationalrat lehnte die Motion mit 131 zu 58 Stimmen (bei 1 Enthaltung) ab. Einzig die Fraktionen der SP und der Grünen stimmten für eine Annahme der Motion.

Einführung eines Patientinnen- und Patientenfonds (Mo. 23.3390)

Mittels Motion wollte Christophe Clivaz (gp, VS) den Bundesrat mit der Aufgabe betrauen, eine Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität des Schweizer Gesundheitssystems bis 2030–2040 zu entwickeln. In der Herbstsession 2024 erklärte der Motionär im Nationalrat, dass 6.7 Prozent der nationalen Treibhausgasemissionen auf das Gesundheitssystem zurückzuführen seien. Daneben belaste dieses die Umwelt auch durch Abfälle und Arzneimittelrückstände, weshalb konkrete Massnahmen zur Senkung der Emissionen nötig seien. Eine umweltfreundliche Ausrichtung des Gesundheitssektors könne langfristig zudem auch zu Kosteneinsparungen führen. Gesundheitsministerin Baume-Schneider zeigte sich zwar der Umweltbelastung durch das Gesundheitssystem bewusst, lehnte den Vorstoss aber ab. Der Bundesrat verfolge im Rahmen der langfristigen Klimastrategie des Bundes das Ziel, die Klimaneutralität in der Schweiz bis 2050 zu erreichen, wobei dies für alle Sektoren – auch für das Schweizer Gesundheitswesen – gelte. Überdies existierten bereits entsprechende Massnahmen im Gesundheitswesen, beispielsweise zum Energiemanagement und zur Abfallbewirtschaftung. Mit 130 zu 61 Stimmen lehnte der Nationalrat die Motion ab. Einzig die geschlossen stimmenden Faktionen der SP und der Grünen sowie ein Mitglied der Mitte-Fraktion sprachen sich für den Vorstoss aus.

Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität des Schweizer Gesundheitssystems bis 2030-2040 (Mo. 23.3329)

Im Sommer 2024 reichte die SGK-NR ein Postulat zur «Klärung der Kompetenzen in der Gesundheitspolitik» zur Reaktion auf neue Herausforderungen ein. In einem Bericht sollte der Bundesrat aufzeigen, wie die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen aufgeteilt werden können – etwa bei der Spitalplanung. Der Bundesrat nahm den Prüfantrag an, zumal er der Frage nach den «Grenzen der Bundeskompetenzen sowie [dem] Zusammenspiel[...] mit den kantonalen Verantwortlichkeiten im Gesundheitswesen» ebenfalls begegnet sei. Stillschweigend nahm der Nationalrat das Postulat in der Herbstsession 2024 an.

Klärung der Kompetenzen im Gesundheitsbereich (Po. 24.3809)

Während der Herbstsession 2024 setzte sich der Nationalrat mit einer Motion Herzog (svp, TG) auseinander, die Massnahmen verlangte, um den Pychopharmakaeinsatz zur Ruhigstellung von Personen, die sich in Alters- und Pflegeheimen sowie in psychiatrischen Kliniken aufhalten, einzuschränken. Da die Motionärin bei den Eidgenössischen Wahlen 2023 auf eine erneute Kandidatur verzichtet hatte, wurde das Geschäft von ihrer Parteikollegin Marina Bircher (svp, AG) übernommen. Diese bezeichnete die medikamentöse Ruhestellpraxis bei älteren Menschen, die Medienberichten zufolge in einigen Heimen aus Zeitgründen vorgenommen werde, nicht nur als «unethisch», sondern auch als problematisch, weil sie schwerwiegende Folgen nach sich ziehen könne. Gesundheitsministerin Baume-Schneider hob zwar die Relevanz hervor, Psychopharmaka – gleich wie alle anderen Medikamente – verantwortungsvoll und nach medizinischen Standards einzusetzen, lehnte im Namen der Landesregierung den Vorstoss aber trotzdem ab. Sie verwies auf die im Frühjahr durchgeführte Konsultation zur Teilrevision des Heilmittelgesetzes, in welcher auch Massnahmen zur Verbesserung der Medikamentensicherheit vorgeschlagen worden waren. Dazu gehöre etwa die Erstellung von Medikationsplänen. Die Überwachung von Personen in medizinischen Berufen liege überdies in der Kompetenz der Kantone. Weiter erarbeiteten Fachgesellschaften Richtlinien für den sicheren Einsatz von Psychopharmaka. Ungeachtet der Worte der Bundesrätin nahm der Nationalrat die Motion mit 121 zu 64 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) an. Dabei sprachen sich die Fraktionen der SVP, SP und der Grünen für den Vorstoss aus, die Mitglieder der FDP-, Mitte- und GLP-Fraktionen lehnten ihn geschlossen respektive grossmehrheitlich ab.

Überdosierungen bei Psychopharmaka-Abgaben verhindern und die Medikationssicherheit in Alters- und Pflegeheimen fördern! (Mo. 23.3384)

Der Nationalrat setzte sich während der Herbstsession 2024 mit einem Postulat Hurni (sp, NE) zur Verbesserung der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen auseinander. Darin wurde die restriktive Definition von Berufskrankheiten bemängelt. Zahlreiche körperliche und psychische Erkrankungen – unter anderem Stress, Burnout und viele Muskel-Skelett-Erkrankungen – würden dabei nicht berücksichtigt. Es bedürfe einer umfassenden Bestandsaufnahme der Situation verglichen mit derjenigen der EU sowie die Ausarbeitung einer Präventionsstrategie. Da Baptiste Hurni im Vorjahr in den Ständerat gewählt worden war, präsentierte Christian Dandrès (sp, GE) den Vorstoss in der grossen Kammer. 45 Prozent der Schweizer Arbeitnehmenden seien von physischen und psychosozialen Risiken betroffen, jedoch fehle bislang eine etablierte Arbeitsmedizin. Aus Angst vor einer Entlassung sähen viele Arbeitnehmende davon ab, arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken zu melden. Nicht nur die Arbeitgebenden, sondern auch der Staat müssten für den Schutz der Arbeitnehmenden Verantwortung übernehmen. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider empfahl den Vorstoss zur Ablehnung. Es existierten bereits Präventionsaktivitäten des SECO und auch die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz setze sich in ihrer Präventionsstrategie für nichtübertragbare Krankheiten für die Förderung der psychischen Gesundheit im betrieblichen Gesundheitsmanagement ein. Zudem könnten stressbedingte Erkrankungen bereits heute als Berufskrankheit anerkannt werden. Der Nationalrat lehnte das Postulat mit 130 zu 60 Stimmen ab, wobei die Fraktionen der SP und Grünen geschlossen für den Vorstoss, die restlichen Fraktionen hingegen geschlossen dagegen stimmten.

Wie kann die Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen gestärkt werden? (Po. 23.3242)

Im September 2024 beschäftigte sich der Nationalrat mit einer Motion Buffat (svp, VD), welche vom Bundesrat ein Massnahmenprogramm zum Thema «Mehr Qualität als Quantität» forderte. Dieses soll insbesondere die Qualität ärztlicher Verschreibungen ins Auge fassen, um nicht angezeigte oder qualitativ mangelhafte Eingriffe und Fehler zu verhindern. Der Motionär erläuterte, dass sich das Schweizer Gesundheitswesen zwar durch ein hohes Niveau auszeichne, aber gerade bezüglich Überversorgung Probleme existierten. Nur durch mehr Transparenz rund um die Qualität medizinischer Eingriffe könnten Patientinnen und Patienten fundierte Entscheidungen treffen. Es würden einem jedoch mehr Informationen bei einem Autokauf zur Verfügung gestellt als bei einer Operation. Obschon Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider Verständnis für den Vorstoss des Waadtländers zeigte, empfahl sie die Motion zur Ablehnung. Es bestünden bereits Massnahmen und Projekte zur Verbesserung der Versorgungsqualität – etwa Arbeiten der Eidgenössischen Qualitätskommission oder der Schweizer Versorgungsatlas. Mit 93 zu 87 Stimmen (bei 10 Enthaltungen) nahm die grosse Kammer die Motion dennoch an, wobei sich die geschlossen stimmenden Fraktionen der SVP und FDP sowie zwei Mitglieder der Grünen-Fraktion gegen den Rest des Nationalrats durchsetzten.

Aktionsplan «Mehr Qualität als Quantität» in der Pflege (Mo. 23.3394)

Da der Ständerat eine Änderung an der Motion Dobler (fdp, SG) «Medikamentenpreise. Vereinfachte Regeln für Medikamente in Spitälern, um Kosten zu senken» vorgenommen hatte, setzte sich der Nationalrat in der Herbstsession 2024 abermals mit dem Vorstoss auseinander. Im Vorfeld hatte sich die SGK-NR der kleinen Kammer angeschlossen: Künftig sollten nicht nur Medikamente, die in Spitälern zum Einsatz kommen, sondern jegliche Medikamente, die ausschliesslich von Medizinalpersonen angewendet werden, keine Packungsbeilagen mehr benötigen, falls ihre Packung mit einem QR-Code versehen ist. Die Kommission war der Auffassung, dass dadurch eine effizientere Arzneimittelbereitstellung und eine Modernisierung der Informationsvermittlung im Gesundheitswesen gefördert werden könnten, ohne einen Abstrich bei der Patientensicherheit zu machen. Stillschweigend nahm der Nationalrat die modifizierte Motion an.

Medikamentenpreise: Vereinfachte Regeln für Medikamente in Spitälern, um Kosten zu senken (Mo. 23.4183)

Dass der Zusammenhang zwischen Umwelt und Gesundheit in die Strategie zur Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie) aufgenommen werden soll, war Inhalt einer Motion Python (gp, VD), mit der sich der Nationalrat in der Herbstsession 2024 befasste. Da die Motionärin mittlerweile aus der grossen Kammer ausgeschieden war, vertrat Léonore Porchet (gp, VD) das Anliegen. Sie erklärte, dass sich unter anderem die Zunahme von Autismus, ADHS, Krebs und Fertilitätsstörungen auf chemische Schadstoffe und endokrine Disruptoren in der Umwelt zurückführen lasse. Endokrine Disruptoren sind Stoffe, die das Hormonsystem stören und biologische Funktionen beeinflussen können. Obschon diese Art von Umweltverschmutzung allgegenwärtig sei, würden deren Auswirkungen auf die Gesundheit in der NCD-Strategie vernachlässigt. Zum besseren Schutz der Bevölkerung sei eine stärkere Berücksichtigung angezeigt. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider empfahl die Motion indes zur Ablehnung. Zwar könnten Umweltverschmutzungen und schädliche Substanzen in der Umwelt einen Einfluss auf die Entstehung nichtübertragbarer Krankheiten haben, die wissenschaftlichen Erkenntnisse bezüglich kausaler Zusammenhänge seien bislang jedoch unzureichend. Zudem existierten genügend Schutzmassnahmen in den bestehenden Gesetzen – namentlich im USG, ChemG und im LMG. Zudem liege der Schwerpunkt der NCD-Strategie auf individuellen Verhaltensweisen – sprich auf Ernährung, Bewegung und dem Verzicht auf Rauchen und Alkohol. Während bei diesen am ehesten positive Ergebnisse erzielt werden könnten, verspreche man sich von Massnahmen zur Reduktion der Umweltbelastung nur einen geringen Mehrwert für die Prävention. Mit 119 zu 71 Stimmen (bei 1 Enthaltung) lehnte der Nationalrat den Vorstoss ab, wobei sich die bürgerlichen Fraktionen der SVP, FDP und der Mitte gegen die restlichen Fraktionen durchzusetzen vermochten.

Maladies non transmissibles et environnement. Pour une prise en compte de l'exposition aux polluants chimiques dans notre stratégie fédérale (Mo. 23.3323)

In der Herbstsession 2024 stand eine Motion Prelicz-Huber (gp, ZH) auf der Traktandenliste des Nationalrats. Die Zürcherin verlangte, dass der Bund in Zusammenarbeit mit den Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens eine Sensibilisierungskampagne für die Bevölkerung sowie ein Aus- und Weiterbildungsmodul für Fachpersonen zum Thema «Umwelt und Gesundheit» erarbeitet. In deren Rahmen sollen die gesundheitlichen Folgen der Klimaerhitzung, Umweltverschmutzung und des Biodiversitätsverlusts thematisiert und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Dies sei dringend angezeigt, um langfristige Gesundheitsschäden und hohe Folgekosten zu verhindern. Gesundheitsministerin Baume-Schneider bekräftigte den Ernst der Lage und hob die Bedeutung der Sensibilisierung von Bevölkerung und Gesundheitspersonal hervor. Da jedoch bereits genug Informationsangebote – etwa Online-Portale und Empfehlungen des BAG –, Kurse und Weiterbildungsmöglichkeiten existierten und Umweltkompetenzen mit Hilfe des BAFU in der Berufsausbildung gefördert würden, empfehle der Bundesrat die Motion zur Ablehnung. Der Nationalrat folgte diesem Votum und sprach sich mit 128 zu 62 Stimmen gegen den Vorstoss aus. Während die SP- und die Grünen-Fraktion geschlossen für Annahme der Motion stimmten, lehnten sie die Fraktionen der SVP, FDP und GLP geschlossen und die Mitte-Fraktion grossmehrheitlich ab.

Campagne de sensibilisation et formation sur le thème «environnement et santé» (Mo. 23.3198)

Le Conseil fédéral a présenté un rapport en réponse au postulat du conseiller aux Etats Beat Rieder (centre, VS) lui demandant de présenter les tâches futures de la Pharmacie de l'armée. Dans ce document, le gouvernement définit la pharmacie de l’armée comme «un centre de compétences militaire responsable pour l’administration fédérale dans son ensemble des produits pharmaceutiques ainsi que des médicaments et des équipements médicaux». Les principales tâches de la Pharmacie de l’armée consistent donc à acquérir puis diffuser les produits thérapeutiques dont a besoin le Service de santé de l’armée, à produire des médicaments pour l'armée lorsque cela est nécessaire, à assister l’armée dans l’utilisation des infrastructures sanitaires dont elle dispose, à contrôler la qualité des produits qu’elle a commandés ou encore à apporter ce que le gouvernement nomme un «appui subsidiaire» aux autorités fédérales dans des situations d'urgence, telles que la pandémie de coronavirus. Dans cette optique, le rapport souligne que le domaine de compétence de la Pharmacie de l'armée s'est considérablement étendu après la pandémie. Ces changements ont conduit les responsables de la pharmacie de l'armée à s'interroger sur la manière dont elle pourrait continuer à assumer les différentes missions qui lui incombent avec diligence. Le Département fédéral de la défense (DDPS) a donc envisagé six variantes stratégiques lui permettant d'adapter les priorités de la pharmacie de l'armée pour améliorer son efficience.
La première option vise à limiter le champ d'action de la pharmacie de l'armée «au maintien et à la coordination des compétences et des connaissances dans le domaine des remèdes». La seconde permet à la pharmacie de l'armée de ne s'occuper que de fournir des prestations d'urgence à l'armée et aux organes de la Confédération. Elle aurait agi de la même manière à l'égard de la population, mais en oeuvrant en partenariat avec le secteur privé. Une autre variante élaborée par les autorités aurait conduit la pharmacie de l'armée à couvrir les besoins de l'armée en s'occupant exclusivement de la production et de l'acquisition de matériel sanitaire pour cette institution. L'avant dernière option à laquelle a réfléchi le DDPS consiste à demander à la pharmacie de l'armée de couvrir les besoins de l'armée, mais aussi ceux de l'Administration fédérale, en assurant, comme dans la variante précédente, la production et l'acquisition de produits sanitaires auxquels doivent recourir l'armée et l'Administration fédérale. L'ultime variante envisagée aurait permis à la pharmacie de l'armée de subvenir aux besoins de l'armée, mais en assurant elle-même la production de certains médicaments. Elle aurait agi de la même manière à l'égard de la population et de la Confédération. D'après le gouvernement, un tel dispositif aurait dû être déployé dans le cadre d'une coopération entre les acteurs concernés.
A la suite d'un processus de réflexion sur les objectifs de la pharmacie de l'armée, le DDPS a décidé de choisir l'avant dernière option, qui donne à la Pharmacie de l'armée les moyens d'approvisionner l'armée et l'Administration fédérale par le biais d'acquisitions et par la diffusion de produits sanitaires qu'elle a elle-même élaborés. Le Conseil fédéral estime en effet que «les nouvelles priorités de la pharmacie de l'armée varient très peu par rapport aux domaines actuels». A l'heure actuelle, le gouvernement n'envisage donc aucune extension du champ de compétence de la pharmacie de l'armée.

Avenir de la Pharmacie de l'armée (Po. 21.3448)
Dossier: Service d’appui de l’armée dans le cadre des mesures visant à lutter contre le COVID-19