Mit einer im September 2023 eingereichten Motion verlangte Mike Egger (svp, SG) vom Bundesrat eine Anpassung des StGB, um die Unverjährbarkeit für sexuellen Missbrauch gegen Opfer von heute 12 auf neu 16 Jahren auszuweiten. Egger begründete seinen Vorstoss damit, dass durch die Ausweitung des Schutzalters einerseits potenzielle Täterinnen und Täter abgeschreckt würden und andererseits die von Missbrauch betroffenen Personen auch Jahre nach der Straftat noch Anzeige erstatten könnten.
Bundesrat Beat Jans empfahl im Namen der Regierung, die Motion abzulehnen. Aus ihrer Sicht widerspreche das Begehren dem im Strafgesetzbuch zugrundeliegenden Grundsatz, dass Straftaten nach einer gewissen Zeit verjähren. Um «besonders junge Opfer zu schützen, die sich über die Unrechtmässigkeit der an ihnen vorgenommenen Handlungen nicht im Klaren sind», war die Altersgrenze bei der Umsetzung der Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» festgelegt worden, so der Bundesrat in seiner schriftlichen Stellungnahme. Eine Ausweitung derselben sei nicht zielführend, da beispielsweise Paare, bestehend aus einer volljährigen und einer knapp unter 16-jährigen Person, durch einvernehmliche sexuelle Handlungen ebenfalls unter diese neue Regelung fallen würden, führte Jans weiter aus. Der Nationalrat folgte jedoch ohne weitere Debatte dem Motionär und überwies die Motion in der Herbstsession mit 101 zu 75 Stimmen bei 16 Enthaltungen an den Ständerat. Dabei erreichten die geschlossen votierenden SVP- und Mitte-Fraktionen mithilfe einzelner Stimmen der Grünliberalen, der FDP und einer Stimme der SP eine Mehrheit. Die Enthaltungen stammten grösstenteils aus der FDP-Fraktion, der sich zwei respektive drei Vertreterinnen und Vertreter der Grünen und der Mitte-Fraktion anschlossen.