In seiner im Mai 2024 eingereichten Motion, mit der ein Verbot von «goldenen Fallschirmen» in der Bundesverwaltung eingeführt werden soll, nahm Roger Golay (mcg, GE) direkt Bezug zu einem Bericht des Sonntagsblick zur Abgangsentschädigung von Nicoletta della Valle. Der Chefin des Bundesamtes für Polizei seien bei ihrem Rücktritt per Ende 2024 laut Sonntagsblick «rund 340'000 Franken», also ein Jahresgehalt, als Abgangsentschädigung versprochen worden. Eine Entschädigung sei auch deshalb nicht gerechtfertigt, argumentierte Golay in der Herbstsession 2024, weil es sich um eine Arbeitsauflösung in gegenseitigem Einverständnis handle. Finanzministerin Karin Keller-Sutter verteidigte in der Debatte die Position des Bundesrats, der sich zwar Zurückhaltung bei der Zahlung von Abgangsentschädigungen auferlege, diese aber dann für angezeigt halte, wenn die Stelle ohne Verschulden der oder des Amtsinhabenden durch Restrukturierung verloren gehe oder wenn eine Stelleninhaberin oder ein Stelleninhaber schon lange im Amt sei und es für den entsprechenden Beruf in der Privatwirtschaft keine Nachfrage gebe. Eine Abgangsentschädigung sei zudem wichtig, weil sie für einen reibungslosen Wechsel an der Spitze von Einheiten der Verwaltung sorge, weil so langwierige und kostspielige Streitigkeiten vermieden werden könnten. Abgangsentschädigungen seien auch bei Kündigung in gegenseitigem Einverständnis erlaubt, falls der Arbeitgeber die Kündigung veranlasst habe, so die Bundesrätin weiter.
Eine 120 zu 48-Mehrheit (7 Enthaltungen) hatte allerdings für die Argumente der Regierung kein Gehör und überwies die Motion an den Ständerat. Dieser hatte bereits in der Sommersession einer «Lex della Valle» zugestimmt, wie eine parlamentarische Initiative von Thomas Minder (parteilos, SH) von der NZZ getauft worden war. Gegen den Vorstoss stimmten die geschlossene Fraktion der Grünen, die Mehrheit der FDP-Fraktion und sechs Mitglieder SP-Fraktion.