Marc Jost (evp, BE) reichte im Juni 2024 ein Postulat ein, mit dem er den Bundesrat dazu aufforderte, die kantonalen Praktiken zur Abzugsfähigkeit von Spenden an Vereine mit gemischten Zwecken zu untersuchen, sofern diese Vereine sowohl gemeinnützige als auch kultische Zwecke verfolgen. Der EVP-Nationalrat zeigte sich besorgt, dass eine strenge Interpretation der Gemeinnützigkeit in gewissen Kantonen zu einer Benachteiligung von religiösen Vereinen gegenüber Landeskirchen führe, da Beiträge an religiöse Vereine steuerlich weniger einfach abgezogen werden können. Daher solle der Bundesrat in einem Bericht darlegen, ob es Unterschiede in der Handhabung gibt und wie die Begriffe «Kultus» und «Gemeinnützigkeit» in den Kantonen sowie bei Religionsgemeinschaften definiert werden. Darüber hinaus solle der Bericht die steuerliche Behandlung von Spenden an solche Vereine im Vergleich zu Landeskirchen aufzeigen und die Praxis in anderen europäischen Ländern beleuchten. In seiner Stellungnahme erklärte sich der Bundesrat bereit, drei der vier Punkte des Postulats zu erfüllen. Er lehnte jedoch die Untersuchung der Regelungen in anderen europäischen Ländern ab, da diese keine unmittelbare Relevanz für das schweizerische Steuerrecht hätten und der damit verbundene Aufwand unverhältnismässig sei. Postulant Jost verzichtete in der Folge auf diesen Punkt. Diskussionslos und stillschweigend nahm der Nationalrat das Postulat in der Herbstsession 2024 an.