In der Frühjahrssession 2024 behandelte der Nationalrat ein Postulat der Grünen Fraktion, welches vom Bundesrat verlangte, vier Massnahmen zur Wohnraumförderung zu prüfen. Als erste Massnahme stellte Bastien Girod (gp, ZH) in der parlamentarischen Debatte den Wohnungstausch vor. Dieser solle Anreize für den Wechsel von grösseren zu kleineren Mietobjekten im Falle alteingesessener Mieterinnen und Mietern schaffen. Zweitens solle eine Mindestbelegung bei Neubauten in Gebieten mit knappem Wohnraum geprüft werden. Drittens solle bei der Neuvergabe von Wohnungen ein Augenmerk auf deren Belegung gelegt werden, um eine möglichst effiziente Auslastung zu ermöglichen. Viertens solle eine allfällige Einschränkung von Zweitwohnungen in urbanen Zentren in Betracht gezogen und der Einfluss der Massnahme auf die Wohnungsknappheit untersucht werden. Bundesrat Guy Parmelin wendete ein, dass unter anderem eine festgelegte Mindestbelegung die Attraktivität von Bauvorhaben mindern und somit kontraproduktiv wirken könnte. Wohnungstausche könnten ferner einen Eingriff in die Eigentumsrechte darstellen, so der Wirtschaftsminister. Belegungsregeln würden bereits verbreitet von Bauherrinnen und Bauherren implementiert und das Zweitwohnungsgesetz genüge, um den Zweitwohnungsanteil auch in urbanen Zentren zu limitieren. Folglich empfahl der Bundesrat das Geschäft zur Ablehnung. Der Nationalrat lehnte das Postulat mit 133 zu 60 Stimmen ab. Einzig die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und Grünen unterstützten den Vorstoss.