Der Bundesrat publizierte im September 2024 die Botschaft zur Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der EU-Richtlinie 2023/977 über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des bisherigen Rahmenbeschlusses des Europäischen Rates. Wie in der Botschaft ausgeführt wurde, bestand das übergeordnete Ziel der neuen Richtlinie darin, den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und den Staaten, die an das Schengen-System assoziiert sind, besser und effizienter auszugestalten, als dies mit dem aktuell gültigen Rahmenbeschluss 2006/960/JI der Fall sei.
Mit der Richtlinie würden unter anderem verschiedene Fristen zur Beantwortung von Informationsersuchen präzisiert, die Aufgaben und Anforderungen an die zentralen Kontaktstellen in den einzelnen Mitgliedstaaten definiert sowie Europol und der Datenschutz gestärkt.