Übernahme der Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden (BRG 24.072)

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Der Bundesrat publizierte im September 2024 die Botschaft zur Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der EU-Richtlinie 2023/977 über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des bisherigen Rahmenbeschlusses des Europäischen Rates. Wie in der Botschaft ausgeführt wurde, bestand das übergeordnete Ziel der neuen Richtlinie darin, den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und den Staaten, die an das Schengen-System assoziiert sind, besser und effizienter auszugestalten, als dies mit dem aktuell gültigen Rahmenbeschluss 2006/960/JI der Fall sei.
Mit der Richtlinie würden unter anderem verschiedene Fristen zur Beantwortung von Informationsersuchen präzisiert, die Aufgaben und Anforderungen an die zentralen Kontaktstellen in den einzelnen Mitgliedstaaten definiert sowie Europol und der Datenschutz gestärkt.

Die Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU zum Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden stand in der Wintersession 2024 auf der Agenda der kleinen Kammer. Kommissionssprecher Daniel Fässler (mitte, AI) und Justizminister Beat Jans erläuterten im Rat, dass sich mit dieser Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes nichts an der kantonalen Polizeihoheit ändere; die neue Richtlinie konkretisiere vor allem die bereits etablierten Mechanismen in der Zusammenarbeit der Strafverfolgung. Konkret werde nun zwischen unmittelbar und mittelbar verfügbaren Informationen sowie zwischen dringlichen und nicht dringlichen Ersuchen differenziert. Anschliessend wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen. In der Gesamtabstimmung genehmigte der Ständerat den Bundesbeschluss über die Umsetzung des Notenaustauschs einstimmig und mit einer Enthaltung.

Die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes in Form des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU zur Übernahme einer neuen EU-Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden wurde in der Frühjahrssession 2025 vom Nationalrat als Zweitrat behandelt. Simone Gianini (fdp, TI) und Justizminister Beat Jans stellten das unumstrittene Geschäft seitens der RK-NR respektive des Bundesrates vor. Sie erläuterten, dass gemäss Richtlinie jeder Schengen-Staat über eine Anlaufstelle verfügen muss, welche bei Informationsersuchen kontaktiert werden kann. Die Schweiz habe diese Stelle bereits beim Fedpol eingerichtet. Weiter würden mit der Richtlinie verbindliche Antwortfristen sowie ein einheitliches Vorgehen bei der Erfassung und Bearbeitung von Informationsersuchen durchgesetzt.
Eintreten wurde anschliessend ohne Gegenantrag beschlossen. In der Gesamtabstimmung sprach sich die grosse Kammer mit 177 zu 1 Stimme für Annahme des Entwurfs aus.

In den Schlussabstimmungen am Ende der Frühjahrssession 2025 nahm der Nationalrat das Geschäft mit 190 zu 1 Stimme an, der Ständerat genehmigte es einstimmig.