Anfang Dezember 2024 schickte der Bundesrat die Vorlage zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes in die Vernehmlassung. Die «Kleine BGG-Revision» soll jene Elemente der 2020 noch gescheiterten Änderung umsetzen, die damals unbestritten waren. In der Antwort auf ein entsprechendes Postulat Caroni (fdp, AR) hatte die Regierung bereits aufgezeigt, welche Bereiche der damaligen Vorlage sie als «sinnvoll und politisch mehrheitsfähig» betrachtete, wie sie in ihrer Medienmitteilung zur Vernehmlassung ausführte. Diese unstrittigen Elemente flossen entsprechend, zusammen mit einigen redaktionellen Änderungen, in die neue Vorlage ein, womit auch eine Motion Caroni erfüllt werde, so der erläuternde Bericht zur Vernehmlassung. Mit den geplanten geringfügigen Anpassungen der Gerichtsorganisation und marginaler Vereinheitlichung von Verfahrensfragen soll eine «technische Verbesserung der Rechtslage und die Stärkung der Rechtssicherheit» angestrebt werden, so der erläuternde Bericht weiter. Die Frist für die Vernehmlassung wurde auf den 21. März 2025 festgesetzt.

Dossier: Modification de la loi sur le Tribunal fédéral