In Anbetracht der schwierigen humanitären Lage im Gazastreifen und weil die Bevölkerung in Gaza stark von der Hilfe der UNRWA abhängig sei, verlangte der Kanton Genf in einer Standesinitiative, dass die Schweiz ihren Beitrag an die UNRWA überweist. Einzig die UNRWA verfüge über die notwendigen Strukturen und Kapazitäten, um der palästinensischen Bevölkerung die notwendigsten Hilfsgüter und Dienstleistungen zukommen zu lassen. Entsprechend führe die Schwächung der UNRWA zu einer noch desaströseren Lage im Gazastreifen und könne daher «als Beihilfe zum Völkermord bezeichnet werden», so der Kanton Genf. Die APK-SR diskutierte die Standesinitiative sowie drei Motionen zur UNRWA (Mo. 24.3194; Mo. 24.3469 und Mo. 24.3815) im Februar 2025 und entschied, der Initiative des Kantons Genf mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge zu geben.
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA- Mot-clés
- Date
- 18 février 2025
- Type
- Initiative d’un canton
- n° de l'objet
- 24.309
- Acteurs
- Sources
- Afficher
de Bernadette Flückiger
Modifié le 22.02.2025
Modifié le 22.02.2025