Ebenso wie die Kantone Jura, Tessin und Wallis wollte auch der Kanton Genf mit einer Anfang 2024 eingereichten Standesinitiative die Einführung einer Elternzeit vorantreiben. Im Unterschied zu den drei anderen Standesinitiativen, die nach einer nationalen Elternzeit verlangten, forderte der Kanton Genf mit seiner Standesinitiative, dass Kantone eine Elternzeit einführen dürfen. Im Juni 2023 hatte sich eine Mehrheit der kantonalen Stimmbevölkerung des Kantons Genf mit einem Ja-Stimmenanteil von 57.9 Prozent für die Einführung einer Elternzeit von mindestens 24 Wochen ausgesprochen. Indes war die Genehmigung der entsprechenden Änderung der Kantonsverfassung durch das eidgenössische Parlament suspendiert worden, da die Regelung nicht bundesrechtskonform ist. Im Rahmen einer geplanten Revision der Erwerbsersatzordnung könnte die entsprechende Konformität jedoch hergestellt werden, weswegen das Parlament die Gewährleistung lediglich suspendiert hatte. Im Januar 2024 sprach sich die SGK-SR mit 10 zu 2 Stimmen (1 Enthaltung) dafür aus, der Genfer Standesinitiative Folge zu geben. Im Jahr 2021 hatte die damals zuständige Kommission – die WBK-SR – bei der Beratung einer ähnlichen Standesinitiative aus dem Kanton Jura noch mehrheitlich gegen Folgegeben plädiert.
Dossier: Objets parlementaires concernant le congé de paternité et le congé parental- Mot-clés
- Date
- 27 janvier 2025
- Type
- Initiative d’un canton
- n° de l'objet
- 24.301
- Acteurs
- Sources
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de Marlène Gerber
Modifié le 04.03.2025
Modifié le 04.03.2025