Ende Januar 2025 gab die SGK-SR zwei Standesinitiativen aus den Kantonen Tessin und Wallis, welche die Einführung einer nationalen Elternzeit von mindestens 20 Wochen forderten, wovon der väterliche Anteil im Minimum 20 Prozent betragen soll, mit 7 zu 5 Stimmen (1 Enthaltung) keine Folge. Die Kommissionsmehrheit wollte zuerst einen in Erfüllung eines Kommissionspostulats in Aussicht gestellten Bericht abwarten, bevor sie sich auf ein konkretes Modell festlegte. Eine Grossmehrheit der Kommission anerkannte jedoch Handlungsbedarf, was sie durch die gleichzeitige Annahme von zwei weiteren, offen formulierten Standesinitiativen aus den Kantonen Genf und Jura zum Ausdruck brachte. Gemäss den vier Kantonen kann eine Elternzeit zahlreiche Vorteile haben, namentlich die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und damit die Bekämpfung des Fachkräftemangels, die Reduktion des sogenannten Gender Pension Gap und die Förderung des Wirtschaftswachstums. Zudem könne eine Elternzeit den Aufbau von stabilen emotionalen Beziehungen zu beiden Elternteilen sowie eine gleichberechtigtere Rollenaufteilung in der Erziehung fördern. Darüber hinaus verwiesen alle Standesinitiativen auf den Umstand, dass einige europäische Länder bereits über eine Elternzeit verfügten und der bezahlte Mutter- und Vaterschaftsurlaub in der Schweiz im Vergleich zu anderen europäischen Staaten gering sei.

Dossier: Objets parlementaires concernant le congé de paternité et le congé parental