Mitte November 2024 präsentierte der Bundesrat im Rahmen der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes nicht nur die Botschaft zur Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen, sondern auch eine Botschaft zur Digitalisierung des Visumverfahrens. Der Bundesrat erläuterte darin, dass die EU 2023 eine neue Regelung verabschiedet habe, wonach Visa für einen Aufenthalt im Schengen-Raum von bis zu 90 Tagen künftig elektronisch auf einer EU-Plattform beantragt werden können. Die Visa sollen digital ausgestellt werden und die papierenen Visa ablösen. Man erhoffe sich durch die digitale Erfassung und Bearbeitung der Visaanträge «einheitliche Prozesse, vereinfachte Verfahren für Antragstellerinnen und Antragsteller sowie eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Migrationsbehörden [ ...]». Die Inbetriebnahme der neuen Plattform der EU sei derzeit für Januar 2028 vorgesehen. Der Bundesrat beantragte dem Parlament, diese EU-Regelung auch in der Schweiz zu übernehmen. Da einige Bestimmungen nicht direkt anwendbar seien und einer Umsetzung ins Schweizer Recht bedürfen, sah der Bundesrat mit der Botschaft auch eine Anpassung des AIG vor.