Nachdem der hypothekarische Referenzzinssatz im Verlaufe des Jahres 2023 schrittweise von einem Allzeittief von 1.25 Prozent auf ein Niveau von 1.75 Prozent angestiegen war, gab der Bundesrat im März 2025 eine erneute Senkung des Referenzzinssatzes auf 1.5 Prozent bekannt. Insbesondere infolge einer Reihe von Leitzinssenkungen im Jahr 2024 hatte sich gegen Ende des Vorjahres bereits eine Korrektur des geltenden Referenzzinssatzes abgezeichnet. Da jedoch zum Zeitpunkt des Stichtages am 30. September 2024 der Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen 1.63 Prozent betragen hatte – wobei ein Wert unter 1.63 Prozent kaufmännisch gerundet eine entsprechende Referenzzinssatzsenkung mit sich gebracht hätte –, war der Referenzzinssatz im Dezember 2024 noch auf 1.75 Prozent verblieben. Mieterinnen und Mieter, deren Mietvertrag auf einem Referenzzinssatz von 1.75 Prozent beruht, haben nun einen generellen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion von 2.91 Prozent, wobei Vermietende die Teuerung und allgemeine Kostensteigerung mit einer Mietzinssenkung infolge einer Referenzzinsanpassung verrechnen können.
Die weitere Entwicklung des Referenzzinssatzes hängt laut der Raiffeisen-Bank von zukünftigen Leitzinsentscheiden der SNB ab, berichtete der Blick. Sinke der Leitzins auf 0 Prozent, könne noch in diesem Jahr mit einer zweiten Referenzzinssatzsenkung gerechnet werden.