Pierre-André Page (svp, FR) forderte Mitte Dezember 2024 in einer Motion eine Änderung der Berechnung der AHV-Rente von Selbstständigerwerbenden nach deren Erreichen des Referenzalters. So sollen zukünftig die AHV-Beiträge auf Gewinne – insbesondere Liquidationsgewinne –, die eine selbständigerwerbende Person zwischen dem Tag des Erreichens des Rentenalters und dem entsprechenden Jahresende erzielt, bei der Neuberechnung der AHV-Rente angerechnet werden. Dazu sollen die kantonalen Steuerbehörden den AHV-Ausgleichskassen künftig die entsprechenden Liquidationsgewinne separat melden – bisher waren diese einfach Teil der Meldung der Gewinne Ende Jahr. Selbstständigerwerbende würden mit dem aktuellen Meldeverfahren benachteiligt, da für die AHV-Beitragspflicht der Gewinn des gesamten Jahres betrachtet werde, für die Berechnung des Rentenanspruchs aber lediglich das Einkommen bis zum Erreichen des Referenzalters zähle. Mitte Februar 2025 zeigte sich der Bundesrat gewillt, die Forderung der Motion umzusetzen und empfahl dem Parlament, den Vorstoss anzunehmen. Dieser Empfehlung kam der erstberatende Nationalrat in der Frühjahrssession 2025 stillschweigend und diskussionslos nach.