In der Frühjahrssession 2025 nahm der Nationalrat stillschweigend eine Motion von Giorgio Fonio (mitte, TI) an, die eine Solidarhaftung für Verwaltungsmitglieder von Unternehmen forderte, wenn diese die fälligen Quellensteuern für ihre Mitarbeitenden nicht entrichten. In der Schweiz sind Unternehmen in bestimmten Fällen verpflichtet, die Steuern direkt vom Lohn ihrer Arbeitnehmenden abzuziehen und an den Staat zu bezahlen – etwa bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern oder Personen mit Aufenthaltsbewilligung B. Bisher haften jedoch die Verantwortlichen eines Unternehmens nicht persönlich, falls diese Pflicht nicht erfüllt wird. Die Motion wollte diese Regelungslücke schliessen, indem künftig neben dem Unternehmen auch dessen Verwaltungsmitglieder für entsprechende ausstehende Steuerbeträge haftbar gemacht werden sollten. Eine vergleichbare Regelung bestehe bereits bei nicht entrichteten AHV-Beiträgen, so der Motionär in der Begründung. Der Bundesrat hatte die Annahme der Motion beantragt.