Mittels parlamentarischer Initiative verlangte Gregor Rutz (svp, ZH) eine abschliessende Aufzählung der Unzumutbarkeitsgründe im AIG, bei denen eine Aus- oder Wegweisung als nicht durchführbar erachtet wird. Um die Anzahl der vorläufigen Aufnahmen möglichst gering zu halten, verlangte der SVP-Nationalrat eine entsprechende Gesetzesänderung, die den Vollzug einer Aus- oder Wegweisung ausschliesslich im Falle von «Krieg, Bürgerkrieg, allgemeiner Gewalt oder medizinischer Notlage im Heimat- oder Herkunftsstaat» als unzumutbar definiert.
Die SPK-NR gab der Initiative im Januar 2025 mit 14 zu 11 Stimmen Folge. Im April bestätigte die SPK-SR diesen Entscheid mit 8 zu 2 Stimmen. Damit erhielt die nationalrätliche Kommission den Auftrag, eine entsprechende Gesetzesgrundlage auszuarbeiten.