Im Rahmen einer im Frühjahr 2025 von der SVP-Fraktion verlangten ausserordentlichen Session zum Thema Asyl nahmen sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat zwei gleichlautende Motionen – der Nationalrat eine von Pascal Schmid (svp, TG) und der Ständerat eine von Esther Friedli (svp, SG) – an, die «kein Asylverfahren und kein Bleiberecht für Verbrecher» forderten. Der Bundesrat bekräftigte in seiner Stellungnahme, dass auch er konsequent gegen Kriminalität vorgehen wolle. Er sehe jedoch keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, da einer straffälligen Person bereits unter den geltenden Bestimmungen der Asyl- und Schutzstatus sowie die vorläufige Aufnahme entzogen werden könnten, was in der Praxis auch geschehe. Dabei gelte es jedoch, das Non-Refoulement Prinzip zu beachten und das Asylverfahren niemandem zu verschliessen. Wenn hingegen eine Person die innere und äussere Sicherheit verletzt oder gefährdet habe, gegen sie ein Landesverweis vorliege oder wenn sie «wegen verwerflicher Handlungen des Asyls unwürdig» (Art. 53a, AsylG) sei, werde ihr kein Asyl gewährt. Der Nationalrat nahm die Motion Schmid mit 105 zu 72 Stimmen bei 12 Enthaltungen – darunter die gesamte GLP-Fraktion – an. Die Nationalratsmitglieder der Mitte sowie eine knappe Mehrheit der FDP-Fraktion unterstützten dabei die Forderung aus der SVP-Fraktion. Der Ständerat befürwortete die Motion mit 30 zu 10 Stimmen (2 Enthaltungen). Nun werden sich beide Räte mit der jeweils anderen Motion auseinandersetzen.